Irische Limited & Co KG

Die Limited & Co KG ist eine Kombination aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Sie ist mit der deutschen GmbH & CoKG vergleichbar. Die Haftung der Limited & CoKG lässt sich dadurch begrenzen, dass die haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft die Stellung des Komplementärs (Vollhafter) einnimmt. Die Limited Partner (Kommanditisten) können nur bis zur Höhe ihrer Einlage in Regress genommen werden.   

Welche Besonderheiten sind bei der Limited & CoKG zu beachten?

Die Limited & Co KG ist eine Rechtsform, die nach deutschen Grundsätzen erstellt wird. Weil sie steuerlich einer Personengesellschaft gleichgestellt ist, können Sie wie z. B. bei einer OHG oder KG auch regelmäßige Privatentnahmen tätigen. Anders als der Jahresabschluss einer GmbH oder einer Limited müssen Sie die Bilanz einer Limited & Co KG nicht im irischen Handelsregister veröffentlichen. 

Eröffnen Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung Ihrer irischen Limited & Co KG gilt dasselbe für die Offenlegungspflichten im elektronischen Bundesanzeiger. Auch hier müssen Sie Ihre unternehmensinternen Daten nicht für die Öffentlichkeit preisgeben. Die Pflicht erstreckt sich ausschließlich auf den Jahresabschluss der GmbH. Diesen müssen Sie gesondert erstellen.  

Wie hoch ist das Stammkapital? 

Ein gesetzliches Mindeststammkapital – wie Sie es mit 25.000 Euro von einer GmbH kennen – ist bei der Gründung einer Limited & Co KG nicht zwangsweise einzuzahlen. Damit die Limited rechtsfähig ist, statten Sie sie mit einem Stammkapital von einem Euro aus. Die Kommanditeinlage der Limited Partner können Sie frei wählen. Dieser Betrag stellt gleichzeitig die Grenze für ihre Haftung dar. 

Welche Vertretungsorgane hat eine Limited & CoKG?

Die Vertretung der Limited & CoKG nach außen wird von der Limited übernommen. Diese handelt durch ihren Director, der die Geschäftsführung übernimmt. Die Anzahl der Direktoren ist weder nach irischem noch nach deutschem Recht begrenzt. Daher ist es möglich, dass mehrere Directors die Geschäftsführung ausüben. Diese müssen aber nur mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden der Limited & CoKG haften, wenn ihnen eine Vermögensstraftat nachgewiesen werden kann.   

Die Verwaltungsaufgaben werden von einem Company Secretary erfüllt. Ihm obliegt in erster Linie die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Zu seinem Aufgabenbereich zählt aber auch, dass er den oder die Directors über ihre Stellung und ihren Verantwortungsbereich informiert. Bei einer Zusammenarbeit mit unserer Firmengründungsagentur können Sie uns beauftragen, die Tätigkeiten eines Company Secretary zu übernehmen.      

An der GmbH können weitere Anteilseigner (Shareholders) beteiligt sein. Diese sind aber ebenso wenig zur Geschäftsführung der Limited & Co KG befugt wie die Limited Partner der KG.  

Welche Vorteile sind für Sie mit der Limited & CoKG verbunden?

Entschließen Sie sich mit unserer Unterstützung die Gründung einer Limited & CoKG in die Wege zu leiten, können Sie von den folgenden Vorteilen profitieren:

Als General Partner übernimmt die Limited die Stellung des Vollhafters. Sie profitieren, weil die Haftung einer Limited auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Limited Partners können von einem Gläubiger nur bis zu Höhe ihrer Einlage in Regress genommen werden.  

Die Limited wird bei den irischen Behörden als eine “non trading company” geführt. Dies bedeutet, dass Sie geringere Berichtspflichten erfüllen müssen als bei einer operativ tätigen GmbH oder Limited. Für die “non trading Company” werden in Irland keine Steuern erhoben.  

Für die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages oder Satzungsänderungen müssen Sie sich nicht um die Hilfestellung eines Notars bemühen. 

Bei der Gründung einer Limited & CoKG unterstützt Sie unsere Firmengründungsagentur gerne. Weil alle Gründungsschritte digital ablaufen, ist eine persönliche Anreise nach Irland nicht erforderlich.

Weitere Fragen zur Gründung einer irischen Limited & CoKG?

Was verbirgt sich hinter dem Registered Office?

Das Registered Office ist der Firmensitz, den Sie gegenüber den irischen Behörden angeben, wenn Sie die Firma in Irland gründen. Dies muss zumindest ein Büro mit einer Postadresse sein. 

Welche Schritte sind bei der Gründung einer Limited & Co KG notwendig?

Für die Gründung einer Limited & CoKG sind zwei Schritte notwendig. Hier erfolgt zunächst die Gründung der Limited, die die Komplementärstellung übernimmt. Anschließend unterstützen wir Sie auch digital, wenn die KG gegründet wird.    

Welche Unterlagen werden für die Gründung der Firma benötigt?

Für die Gründung einer Limited & CoKG müssen Sie sich legitimieren. Bei einer Zusammenarbeit mit unserer Firmengründungsagentur benötigen wir eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. Alternativ übermitteln Sie uns eine Strom- oder Telefonrechnung, aus der Ihre aktuellen Adressdaten hervorgehen.  

Besteht für die Limited & CoKG eine Buchführungspflicht? 

Weil es sich um eine Limited & CoKG um eine Gesellschaft nach deutschem Recht handelt, gelten die Buchführungspflichten nach HGB. Dies bedeutet, dass für die Limited und die KG jeweils zwei separate Abschlüsse angefertigt werden müssen. 

Welche Steuern werden von der Limited & CoKG erhoben?

Steuern zahlen Sie für Ihre Limited & CoKG nur, wenn diese in Deutschland tätig wird. Der Gewinn der Limited wird mit 15 % der Körperschaftsteuer unterworfen. Bei der Veranlagung zur Gewerbesteuer profitiert die KG von dem Gewerbesteuerfreibetrag, der derzeit (Rechtslage: 2023) bei 24.500 Euro liegt.