Brasilien mit seiner Hauptstadt Rio de Janeiro erweist sich für die Dienstleistungen vieler Branchen als vorteilhafter Standort. Hier treffen Sie mit Ihrer Firma aber auch auf eine willkommene Nachfrage, wenn Sie Ihren Markt für den Verkauf von Produkten erweitern möchten.

Auf der südamerikanischen Seite von Amerika ist Brasilien das größte Land. Zu den direkten Nachbarn gehören alle südamerikanischen Länder außer Ecuador und Chile. An die Ostküste Brasiliens grenzt der Atlantische Ozean. Die strategisch günstige Lage des Landes nutzen viele ausländische Firmengründer und Investoren, um eine innovative Geschäftsidee zu verwirklichen oder das eigene Marktwachstum zu steigern.

Brasilien gehört den BRICS-Volkswirtschaften an. Dies bedeutet, dass das Land im Verbund mit vier anderen großen Schwellenländern steht. Neben Indien und China gehört hierzu auch Südafrika. Hiermit wird Ihnen der Weg zu vielen Geschäftsmöglichkeiten geebnet, die Sie auch international ausrichten können.

Ein Knackpunkt ist das komplexe brasilianische Rechts- und Steuersystem. Die Steuern werden auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene erhoben. Zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören die Unternehmensgewinne ebenso wie die Erlöse aus den Exporten oder Finanztransaktionen.

Sind Sie an einer Firmengründung in Brasilien interessiert, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Firmengründungsagentur auf. Wir sehen uns für die digitale Gründung und aller damit in Zusammenhang stehenden Formalitäten verantwortlich.

Die Vorteile einer Firmengründung in Brasilien

Die positiven Effekte, die für Sie mit einer Firmengründung in Brasilien verbunden sind, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Als Firmenstandort bietet Brasilien Ihnen mit Ihrer Firmengründung einen der wichtigsten Wirtschaftsmärkte der Welt.

 

  • Sowohl der brasilianische Markt als auch die Gesetzgebung des Landes bieten Ihnen viele Potenziale, um vor Ort langfristig zu investieren.

 

  • Als deutscher Investor oder Firmengründer haben Sie in Brasilien ein hohes Ansehen. Dies wirkt sich auch aus, wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt nach Fachkräften für Ihr Unternehmen suchen.

 

  • Brasilien ist nicht nur Mitglied der BRICS Staaten. Man gehört auch den G20-Staaten an und möchte in den Verbund mit der OECD aufgenommen werden. Hierdurch ergeben sich weitere positive Effekte für Ihre Firmengründung in Brasilien.

 

  • Die Region Brasilien erweist sich als idealer Standort, um auf dem Sektor der erneuerbaren Energien aktiv zu werden.

Rechtsformen in Brasilien

Auf dem brasilianischen Markt kann Ihr Unternehmen in einer Rechtsform agieren, die mit den Unternehmen in Deutschland vergleichbar sind. Sie gründen Ihre Firma als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Hinsichtlich einer Personengesellschaft bieten sich für Ihre Firmengründung aber nur wenige Vorteile in Brasilien. Zu den bekanntesten Rechtsformen gehören die beiden folgenden Unternehmensformen:

  • Sociedade Anônima (S.A.)

  • Sociedade Limitada (S.L.)

Sociedade Anônima (S.A.)

Die Sociedade Anônima entspricht im deutschen Recht dem Wesen nach einer Aktiengesellschaft. Allerdings unterscheidet das brasilianische Recht zwischen einer Aktiengesellschaft, die an der Börse notiert ist und einer Aktiengesellschaft, die das Kapital nicht über eine Börsenzulassung beschafft. Die Einzahlung eines Mindestgrundkapitals ist in Brasilien nicht vorgesehen. Sie müssen allerdings einkalkulieren, dass Sie per gesetzlicher Vorgabe zu Zahlung eines Mindeststammkapitals aufgefordert werden können. Dies ist nach unseren Erfahrungen aber nur bei wenigen Firmengründen der Fall.

Im Zusammenhang mit der Gründung einer S.A. setzen Sie sich mit den folgenden Sachverhalten auseinander.

  • Bei Gründung der Gesellschaft müssen Sie 10 % des gewählten Stammkapitals als Sicherheit hinterlegen. Eine gesetzliche Frist für die Einzahlung gibt es in Brasilien nicht.

  • Errichten Sie in Brasilien Ihre eigene Firma, müssen Sie vorab eine brasilianische Steuernummer (CP oder CPNJ) beantragen. Hierbei können Sie gerne die Unterstützung unserer Firmengründungsagentur in Anspruch nehmen.

  • In Brasilien können Sie keine Ein-Mann-Aktiengesellschaft gründen. Ihr Wohnsitz muss nicht zwingend in Rio de Janeiro oder einer anderen brasilianischen Stadt liegen. Es ist auch nicht erforderlich, dass nur natürliche Personen als Gesellschafter aufgenommen werden.

  • Zu den Formalien gehört die Errichtung einer Satzung. Diese muss von der Hauptversammlung der S. A. verabschiedet werden. Eine notarielle Beurkundung ist hier nicht vorgesehen.

Sociedade Limitada

Eine Sociedade Limitada – kurz: S.L. – ist auch als brasilianische GmbH bekannt. Sie gehört zu den Rechtsformen, die von ausländischen Investoren in der Regel am häufigsten gewählt werden. Vergleichen Sie die S.L. mit der S.A. stellen Sie fest, dass die Verwaltung sich nicht so komplex darstellt. Das Gesellschaftskapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen. Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass ein Gesellschafter der S.L. mehrere Anteile hält.

  • Eine Sociedade Limitada handelt im Innenverhältnis und im Außenverhältnis durch ihre Organe. Dies sind die Geschäftsführung (Administração), die Gesellschafterversammlung (Assembleia bzw. Reunião de Sócios) und der fakultativ tätige Prüfungsausschuss (Conselho Fiscal).

  • Der Gesellschaftsvertrag wird in portugiesischer Sprache abgefasst. Zum Mindestinhalt gehören die Namen der Gesellschafter und deren Staatsangehörigkeiten. Außerdem werden die Kapitalanteile der einzelnen Gesellschafter und die Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung in dem Dokument aufgeführt.

 

  • Ebenso wie bei einer deutschen GmbH kann der Gesellschafter einer Sociedade Limitada – S.L. – nur mit seinem Gesellschaftsvermögen in Regress genommen werden. Das Privatvermögen ist vor dem Zugriff eines externen Gläubigers geschützt. Die Haftung erstreckt sich nur bis zur Höhe der Einlage, die der Gesellschafter geleistet hat. Bei einem Missbrauch der Haftungsbeschränkung kann ein Haftungsdurchgriff allerdings auf das Privatvermögen zur Anwendung kommen.

Anforderungen an eine Firmengründung in Brasilien

Möchten Sie Ihre Firma in Brasilien gründen, spielt Ihre Staatangehörigkeit keine Rolle. Auch als ausländischer Investor sind Sie dem brasilianischen Markt willkommen. Es ist auch nicht zwingend erforderlich, dass Sie als Gesellschafter einer S. A. oder einer S. L. Ihren Wohnsitz nach Brasilien verlagern. Um vor Ort mit Ihrer Gesellschaft handeln zu können, installieren Sie einen Registered Agent, der als Geschäftsführer agiert. Benötigen Sie hierbei fachliche Unterstützung, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zu den zwingenden Anforderungen gehört die Beantragung einer brasilianischen Steuernummer, die Eröffnung eines Bankkontos und die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages. Für die Erledigung dieser formalen Aufgaben sehen wir die Verantwortung gerne bei uns.

Ablauf einer Firmengründung in Brasilien

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihre Firmengründung in Brasilien in fachliche Hände legen, wenden Sie sich gerne an unsere Firmengründungsagentur. So könnte der Ablauf der Gründung für Ihre Firma in Brasilien sein:

  • Sie nehmen Kontakt zu uns auf und lassen sich von uns umfassend beraten. Wissen Sie, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll, leiten wir die digitale Gründung Ihres Unternehmens ein.

 

  • Wir bereiten die eingereichten Gründungsunterlagen vor und reichen diese bei der digitalen Gründung Ihres Unternehmens ein. Sollte uns ein Dokument fehlen, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

 

  • Damit wir alle notwendigen Aufgaben für Sie erledigen können, bitten wir Sie um die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises oder einer aktuellen Stromrechnung. Alternativ können Sie uns auch jedes andere Dokument überlassen, mit dem sich Ihre Identität nachweisen lässt.

 

  • Unsere Firmengründungagentur installiert den Registered Agent und kümmert sich um die Eröffnung eines Bankkontos. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrages behilflich und suchen den amtlich bestellen Buchhalter für Ihr Unternehmen aus.

 

  • Sobald alle Formalitäten in Brasilien erledigt sind, können Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit starten.

Steuern und Buchhaltung in Brasilien

Das Welteinkommen, das Sie mit Ihrem Unternehmen in Brasilien erzielen, unterliegt hier der Körperschaftsteuer. Überdies müssen Sie eine Sozialabgabe auf den jährlichen Gewinn leisten. Im Übrigen findet die Besteuerung von Unternehmen in Brasilien rechtsformneutral statt. Unabhängig davon, ob Sie als Gesellschafter Ihres Unternehmens in Brasilien ansässig sind oder nicht, müssen Sie bei der Ausschüttung von Dividenden keine Quellensteuer einbehalten. Zur Pflicht wird allerdings die Bildung einer Rücklage in Höhe von 5 % des Nettojahresüberschusses. Die Rücklage ist so lange zu leisten, bis der Betrag 20 % des Grundkapitals entspricht.

Im Hinblick auf die laufende Buchhaltung müssen Sie mit Ihrer Firmengründung in Brasilien diverse Anforderungen erfüllen. Diese beziehen sich darauf, dass ein amtlich bestellter Buchhalter – CRC – sich um die gesamte Abwicklung der Finanzbuchhaltung kümmert und auch die Erstellung der Bilanz im Blick hat. Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen in Rio de Janeiro einen oder mehrere Mitarbeiter, sind Sie überdies zu der Anfertigung einer Lohn -und Gehaltsabrechnung verpflichtet. Diese Aufgabe wird ebenfalls von dem amtlich bestellten Buchhalter übernommen.