Firmengründung in Rumänien

Rumänien ist seit dem 1. Januar 2007 ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Wer hier nach einem neuen Standort für sein Unternehmen sucht, ist im produzierenden Gewerbe oder in der Forschung tätig. Aber nicht nur aus diesem Grund bietet sich Rumänien als Firmensitz für Unternehmen jeder Größe an. Hierfür spricht neben den geringen Personalkosten auch die Tatsache, dass Sie nur wenig Steuern auf den Gewinn und das Vermögen Ihrer Firma bezahlen müssen. 

 

Eine Firmengründung in Bukarest ist überdies mit dem Vorteil verbunden, dass Sie neben einer gut funktionierenden Infrastruktur auch ein großes kulturelles Angebot vorfinden. Dies macht die Stadt für jene Leute interessant, die zu Ihren potenziellen Kunden gehören können.   

Die Vorteile einer Firmengründung in Rumänien

Möchten Sie mit Ihrem Angebot den rumänischen Markt entdecken oder sind Sie an der Gründung einer neuen Firma in Rumänien interessiert, lassen sich mit diesem Vorhaben die folgenden Vorteile generieren:

 

  • Mit einer Firmengründung in Rumänien können Sie einen steuerlichen Vorteil für sich nutzen. Sowohl in der Körperschaftsteuer als auch in der Lohnsteuer gilt ein einheitlicher Steuersatz von 16 %. Bei der Ausschüttung einer Dividende fällt eine Dividendensteuer von maximal 15 % an.

 

  • Erzielt Ihr Unternehmen einen jährlichen Umsatz, der unter 500.000 Euro liegt, reduziert sich die Körperschaftsteuer auf 1 %. Damit ist Rumänien der Mitgliedsstaat in der Europäischen Union, der den geringsten Körperschaftsteuersatz hat.  

 

  • Beschäftigen Sie in Ihrem rumänischen Unternehmen Personal, brauchen Sie nur geringe Personalkosten einzukalkulieren. Im Vergleich zum Unternehmensstandort Deutschland lassen sich bis zu 80 % der personellen Aufwendungen einsparen. 

 

  • Rumänien ist nicht weit von Deutschland entfernt. Dies erweist sich z. B. als Vorteil, wenn Sie in Rumänien eine Niederlassung Ihres Unternehmens in Süddeutschland planen.

 

  • In den Studiengängen der rumänischen Hochschulen wird neben Englisch als weitere Fremdsprache Deutsch angeboten. Diesen positiven Effekt nutzen Sie, wenn Sie vor Ort auf der Suche nach Fachkräften sind.  

 

Rechtsformen in Rumänien

Für eine Firmengründung in Rumänien können Sie selbst eine Rechtsform wählen. Zu den interessantesten Unternehmensformen gehören:

 

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung – S.R.L.
  • Offene Handelsgesellschaft – S.N.C.
  • Kommanditgesellschaft – S.C.S
  • Aktiengesellschaft – S.A.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung – S.R.L.

Die rumänische GmbH ist eine juristische Person, die selbstständig Rechtsgeschäfte abschließen kann. Für Sie als Firmengründer in Rumänien bedeutet dies z. B., dass Ihre Gesellschaft eigenständig ein Grundstück erwerben und wieder veräußern kann. 

 

Die rumänische Version einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für Sie als Gründer mit den folgenden Sachverhalten verbunden:

 

  • Ebenso wie bei der deutschen GmbH handelt es sich bei der S. R. L. um eine juristische Person, die eigenständig handeln kann.

 

  • Mindestens ist für die Gründung einer S.R.L. eine natürliche Person notwendig. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt.

 

  • In Rumänien wird der Euro als Zahlungsmittel nicht anerkannt. Das Stammkapital wurde – umgerechnet – auf 45 Euro festgesetzt. Bei der Gründung ist es zwingend erforderlich, dass das Stammkapital voll eingezahlt ist.

 

  • Die Gesellschafter verpflichten sich dazu, mindestens 5 % des Jahresgewinns in eine Rücklage einzustellen.  

Offene Handelsgesellschaft – S.N.C.

Eine offene Handelsgesellschaft in Rumänien ist mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Für die Errichtung der Gesellschaft ist der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages zwingend erforderlich. Als Gründer kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen in Betracht.

 

Beschäftigen Sie sich mit der Gründung einer rumänischen S.N.C. werden Sie von unserer Firmengründungsagentur in allen Gründungsfragen unterstützt. Beachten Sie insbesondere die folgenden Details:

 

  • Als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft in Rumänien haften Sie sowohl mit Ihrem betrieblichen als auch mit Ihrem privaten Vermögen.

 

  • Sie müssen kein Mindeststammkapital aufbringen. Bei dem Gründungsvorgang können auch Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht werden.

 

  • Die Organisation der Geschäftsführung wird in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt. Informieren Sie sich gern bei unserer Firmengründungsagentur zu den weiteren Inhalten dieses Dokuments.

 

  • Die rumänische S.N.C. unterliegt der Buchführungspflicht. Zur Ermittlung des Gewinns stellen Sie eine Bilanz auf.  

Kommanditgesellschaft – S.C.S. 

 

Die S.C.S. ist von der Rechtsstellung der Gesellschafter mit einer Kommanditgesellschaft in Deutschland vergleichbar. Auch hier gibt es mindestens einen Komplementär und einen Kommanditisten. Der Komplementär ist der Vollhafter. Für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet er mit seinem ganzen Vermögen.

 

Im Übrigen weist eine S.C.S. die folgenden Charakteristika auf:

 

  • An einer Kommanditgesellschaft in Rumänien muss mindestens ein Komplementär beteiligt sein. In dem Gesellschafterbestand können sich auch mehrere Vollhafter befinden.

 

  • Ein Kommanditist haftet höchstens bis zum Betrag seiner Einlage. Dafür darf er nicht die Geschäftsführung des Unternehmens übernehmen. 

 

  • Die Gründung einer S.C.S erfordert nicht, dass Sie ein Mindeststammkapital einzahlen müssen. Wie hoch die Einlagen des Komplementär und des Kommanditisten sind, regeln Sie in dem schriftlichen Gesellschaftsvertrag. 

 

  • Für die S.C.S. gilt in Rumänien die Buchführungspflicht. Die bedeutet auch, dass Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens eine Eröffnungsbilanz aufstellen müssen.  

Aktiengesellschaft – S.A.

Die Gründung einer rumänischen S.A. kann durch mindestens zwei Gesellschafter erfolgen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um natürliche Personen handeln. Überdies müssen Sie bei einer rumänischen Bank ein Stammkapitalkonto eröffnen. Hierbei können Sie gerne die fachliche Unterstützung unserer Firmengründungsagentur annehmen.

 

Die weiteren Gesichtspunkte einer rumänischen Aktiengesellschaft listen wir hier auf:

 

  • Das Mindeststammkapital muss einen Gegenwert von 25.000 Euro haben. Für die Beschaffung des Kapitals können sowohl Namensaktien als auch Inhaberaktien ausgegeben werden. 

 

  • Als Gesellschafter einer S.A. geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab. Hierin versichern Sie, dass Sie zur Geschäftsführung befugt sind oder nichts dagegen spricht, dass Sie in Rumänien als Gesellschafter einer Aktiengesellschaft auftreten.  

 

  • Um einen Unternehmenssitz anzumelden, legen Sie entweder einen Grundbuchauszug oder einen Mietvertrag vor. 

 

  • Die Organe Ihrer rumänischen S.A. sind der Aufsichtsrat, der Verwaltungsrat und die Hauptversammlung.  

Anforderungen an eine Firmengründung in Rumänien 

Bei einer Firmengründung in Rumänien müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Hierzu gehört z. B. die folgenden Schritte:

 

  • Sie wählen einen Firmennamen, der frei ist und kein Urheber- oder Markenrecht verletzt. Bei der Prüfung der Verfügbarkeit sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

  • Sie wählen einen Standort als Firmensitz aus und errichten einen Gesellschaftervertrag. Bei der Gründung einer S.R.L gehört es zu Ihren Pflichten, dass Sie gegenüber den rumänischen Behörden eine physische Firmenadresse nachweisen.

 

  • Mit unserer Hilfe errichten Sie einen Gesellschaftsvertrag und die Gründungsurkunde. Hier legen Sie z. B. fest, wie hoch Ihr Stammkapital sein soll.   

 

  • Sie stellen einen Registrierungsantrag bei den rumänischen Behörden und melden Ihr Unternehmen beim Finanzamt für die steuerliche Erfassung an.

 

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung informieren wir Sie gerne zu den Anforderungen, die Sie darüber hinaus noch erfüllen müssen. Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf. 

Ablauf einer Firmengründung in Rumänien

Auf Ihrem Weg zu einer Firmengründung in Rumänien begleiten wir Sie gerne. Eine Firmengründung in Rumänien ist möglich, ohne dass Sie persönlich vor Ort erscheinen. Möchten Sie hierbei auf unsere Unterstützung nicht verzichten, benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Personalausweises oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich legitimieren können. Eine Firmengründung mit uns an Ihrer Seite könnte wie folgt aussehen:

 

  • Sie nehmen Kontakt zu uns auf und stellen uns die Idee vor, mit der Sie auf dem rumänischen Markt Fuß fassen möchten. Wir stellen alle Informationen in einem Businessplan zusammen, mit dem Sie potenzielle Geldgeber überzeugen können.

 

  • Unsere Firmengründungsagentur stellt Ihnen die rumänischen Rechtsformen vor. Gemeinsam wägen wir die Vorteile und Nachteile einer GmbH gegenüber einer OHG ab. Auf diesem Weg finden wir für Sie die ideale Rechtsform.    

 

  • Abhängig von der Rechtsform, die Ihr Unternehmen in Rumänien haben soll, richten Sie bei einer rumänischen Bank ein Stammkapitalkonto ein. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Falls erforderlich, nehmen wir in Ihrem Namen auch die Eintragung in das Handelsregister vor. 

 

  • Zu den weiteren Formalitäten gehört die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages.

 

  • Anschließend ist der Weg für Sie frei, um Ihre unternehmerischen Aktivitäten in Rumänien zu planen.  

Steuern und Buchhaltung in Rumänien

Die Körperschaftsteuer hat der Gesetzgeber in Rumänien auf 16 % festgesetzt. Erwirtschaftet Ihr Unternehmen aber einen Jahresumsatz, der nicht mehr als 500.000 Euro beträgt, reduziert sich die Steuerlast auf 1 %.  

 

Sofern Sie in Rumänien ein Unternehmen gründen, für das der rumänische Gesetzgeber eine Buchführungspflicht vorsieht, sind Sie zum Führen von Büchern und der Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Dies gilt bei der Gründung einer KG oder einer OHG ebenso wie bei der Errichtung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.