Firmengründung in Irland

Die Republik Irland ist ein Inselstaat in der Irischen See, dessen Gesamtbevölkerung nach einer Schätzung aus dem Jahr 2022 bei circa 5 Millionen Einwohnern liegt. Damit weisen die Iren das zweitgrößte Bevölkerungswachstum in der Europäischen Union aus. 

Im Jahr 1973 beschloss die damalige Regierung, sich der Europäischen Gemeinschaft anzuschließen. Als diese zum 1. November 1993 die Gründung der Europäischen Union in die Wege leitete, gehörte die Republik Irland zu den ersten Mitgliedern. Es dauerte jedoch noch bis zum 1. Januar 1999, ehe Irland der Eurozone beitrat und zum 1. Januar 2002 den Euro als neue Währung einführte. Anders als die anderen EU-Mitgliedsstaaten litt Irland nicht unter den Folgen der Schuldenkrise. Dies zeigt sich unter anderem auf einem Immobilienmarkt, der Investoren aus nah und fern anzieht. 

Die Hauptstadt und der Regierungssitz von Irland befinden sich seit ihrer Unabhängigkeit von dem britischen Commonwealth 1922 in Dublin. Der Brexit, mit dem das Vereinigte Königreich seinen Austritt aus der Europäischen Union erklärte, blieb trotz Fortführung der Mitgliedschaft auch für Irland nicht ohne Folgen, die sich insbesondere auf den Handel und den Grenzverkehr zu Nordirland auswirken.

Unternehmen, die in Irland ansässig sind, profitieren von einem Unternehmenssteuersatz, der zurzeit bei 12,5 % liegt. Damit gehört die Republik Irland zu den Niedrigsteuerländern in der EU. Die niedrigen Steuern und die guten Aussichten auf dem Immobilienmarkt nahmen Unternehmen wie Facebook, Google oder Starbucks zum Anlass, Irland als europäischen Unternehmensstandort auszuwählen. Eine Firma, die in Dublin ansässig ist, profitiert überdies von dem Vorteil, dass sie eine gute Infrastruktur vorfindet, in dessen Mittelpunkt die gute Anbindung zu dem internationalen Flughafen steht.

Vorteile einer Firmengründung in Irland

Die Vorteile einer Firmengründung in Irland stellen wir Ihnen anhand der irischen Limited vor:

  • Die irische Limited gründen Sie mit einem Stammkapital von 1 Euro.
  • Das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt. Sie haften nur bis zur Höhe Ihrer Einlage.
  • Die Gründungskosten halten sich im Rahmen. Im Unterschied zur Gründung einer deutschen GmbH muss z. B. kein Notar beauftragt werden.
  • In Irland profitieren Sie von einem flexiblen Gesellschaftsrecht. Dies erleichtert Ihnen die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern. Für die Änderung Ihrer Satzung brauchen Sie keinen Notar zu beauftragen.
  • Im internationalen Geschäftsverkehr ist die irische Limited anerkannt. Hiervon profitieren Sie bei dem Kontakt mit Kunden und Lieferanten.
  • Für Ihre irische Limited besteht Niederlassungsfreiheit. Dies bedeutet, dass Sie z. B. auch eine Betriebsstätte in Deutschland eröffnen können. 
  • Mit 70 Ländern hat die irische Regierung Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hiervon profitiert Ihre irische Limited bei internationalen Geschäftsbeziehungen. 

Rechtsformen in Irland

In Irland können Sie als Rechtsform für Ihr Unternehmen eine der fünf folgenden Rechtsformen wählen:

  • Private Company Limited by shares
  • Public Limited Company
  • Company Limited by Gurantee
  • Limited Partnership
  • Filiale oder Tochtergesellschaft in Irland

Private Company Limited by shares

Die als irische Limited bekannte Private Company Limited by shares ist die bekannteste Rechtsform in Irland, weil die Gründung unkompliziert und mit einem geringen Kostenaufwand für die Gründer verbunden ist. 

Der Firmengründungsprozess läuft digital ab und nimmt nicht mehr als ein paar Stunden in Anspruch. Zu den Anforderungen gehört, dass Sie ein Stammkapital von einem Euro auf Ihr Geschäftskonto einzahlen. Der Vorteil der Private Company Limited by shares liegt darin, dass die persönliche Haftung für Sie als Gesellschafter beschränkt ist.  

Wenn Sie von dem geringen Steueraufwand der irischen Limited profitieren möchten, gibt es eine Besonderheit zu beachten: Denn hier muss der Geschäftsführer seinen Wohnsitz in Irland begründen. Führen Sie die Geschäfte von Deutschland oder einem anderen Land aus, kommt für die Besteuerung der höhere Körperschaftsteuersatz von 25 % zur Anwendung.  

Public Limited Company

Soll Ihr Unternehmen an der Börse in Irland notiert sein, kommt für Sie die Gründung einer Public Limited Company in Betracht. Die Rechtsform ist in Deutschland mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar.  

Company Limited by Gurantee

Die Company Limited by Gurantee entspricht dem Wesen nach der deutschen GmbH. Im Unterschied hierzu ist es bei der Gründung der Gesellschaft in Irland jedoch nicht notwendig, dass Sie ein Mindestkapital von 25.000 Euro auf Ihr Gesellschaftskonto einzahlen. Stattdessen geben die einzelnen Gesellschafter eine Garantie, durch die Sie an das Unternehmen gebunden sind. Muss über die Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, haftet jeder Gesellschafter bis zu einer bestimmten Höhe. 

Limited Partnership

Die Limited Partnership hat die Struktur einer deutschen Kommanditgesellschaft. Für die Gründung müssen sich mindestens zwei Gesellschafter finden, die auch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Dabei nimmt der General Partner die Stellung des Komplementärs ein. Der oder die Limited Partner (Kommanditisten) können nur bis zur Höhe ihrer Einlage in Regress genommen werden.  

Filiale oder Tochtergesellschaft in Irland

Die Eröffnung einer Filiale oder die Gründung einer Tochtergesellschaft bieten sich an, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in Irland expandieren möchten. 

Als Filiale wird Ihr Unternehmen in Irland als eigenständige juristische Person anerkannt. Der Vorteil zeigt sich darin, dass Sie von dem niedrigen Körperschaftsteuersatz (12,5 %) profitieren. Gründen Sie in Irland eine Tochtergesellschaft, erweitern Sie hiermit Ihr bestehendes Unternehmen (Muttergesellschaft) im Ausland. Den niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 12,5 % können Sie für sich nutzen, wenn sich die Verkaufsaktivitäten Ihrer Tochtergesellschaft auf Irland beschränken.  

Anforderungen an eine Firmengründung in Irland

Die Anforderungen an eine Firmengründung in Irland sind nicht sehr hoch. Der Gründungsprozess vollzieht sich in wenigen Schritten und ist in wenigen Stunden erledigt. Weil es möglich ist, Ihre Firma in Irland digital zu gründen, ist eine persönliche Anreise nicht erforderlich. 

Sie erfahren von uns, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen und wie der Ablauf einer Firmengründung in Irland sein könnte. 

Ablauf einer Firmengründung

Bei der Gründung einer Firma in Irland unterstützen wir Sie gerne. Ihre Firmengründung könnte wie folgt aussehen:

  • Sobald Sie den Kontakt zu uns aufgenommen haben, erhalten Sie eine Aufstellung mit Dokumenten, die Sie für eine rechtssichere Gründung Ihrer Firma in Irland benötigen.
  • Anschließend klären wir weitere wichtige Details. Hier steht z. B. auch die Frage nach der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen an.
  • Wir kümmern uns um die Anschrift, die Sie angeben, um in Irland erreichbar zu sein. Überdies benötigen Sie einen Ansprechpartner (Company Secretary), der Kontakt zu den irischen Behörden aufnimmt und die Geschäfte Ihrer Limited führt. 
  • Sie wählen einen Firmennamen, den wir für Sie bei dem irischen Handelsregister (CRO) eintragen lassen. Für die Rückfragen, die sich durch die Eintragung ergeben, fühlen wir uns ebenfalls verantwortlich.  
  • Sie legen einen Firmensitz fest, der für die Gründung einer Firma in Irland notwendig ist. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um weitere Informationen einzuholen. 

Steuern und Buchhaltung

In Irland besteht die Pflicht zum Führen von Büchern. Wer hier ein Unternehmen gründet oder eine Betriebsstätte eröffnet, muss ähnliche Buchführungsregeln befolgen, wie die Unternehmen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass die irische Finanzbehörde sich schon nach Einreichung der ersten Jahresabschlüsse zu einer Betriebsprüfung anmeldet. 

Wer in Irland lebt und arbeitet, wird bis zu einem Jahreseinkommen von 33.800 Euro mit einem Steuersatz von 20 % besteuert. Ein darüber hinaus liegendes Einkommen unterliegt einem Einkommensteuersatz von 40 %. Das Sozialversicherungssystem ist in Irland gehaltsbezogen gestaltet. Die “Pay Related Social Insurance” – kurz: PRSI – zahlen Sie als Arbeitnehmer und als selbstständig tätige Person.  

Unternehmenssteuern fallen in Irland nur in Form der Körperschaftsteuer an. Gründen Sie z. B. eine irische Limited, werden die Gewinne Ihres Unternehmens mit einem Körperschaftsteuersatz von 12,5 % belegt. Eine GmbH, die in Deutschland ansässig ist, muss 15 % Körperschaftsteuer zahlen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag mit 5,5 % und die Gewerbesteuer, die von dem Gewerbehebesteuersatz der jeweiligen Gemeinde abhängig ist. Im Schnitt ergibt sich eine steuerliche Gesamtbelastung von circa 30 %. Steuern, die mit dem Solidaritätszuschlag oder der Gewerbesteuer vergleichbar sind, werden in Irland nicht erhoben.

Das Umsatzsteuersystem in Irland sieht drei Steuersätze vor. Der reguläre Steuersatz beträgt in Irland 23 %. Daneben hat der Gesetzgeber einen reduzierten Mehrwertsteuersatz eingeführt, der bei 13,5 % liegt. Dieser gilt z. B. für bestimmte Kraftstoffe oder die Einfuhr bestimmter Kunstwerke. Ein zweiter ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 9 % wird auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen erhoben. Hierzu gehören z. B. der Verkauf von Zeitschriften oder E-Books.

Unternehmen, die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu anderen EU-Mitgliedsländern unterhalten, sind in das europäische Mehrwertsteuersystem eingegliedert und müssen insbesondere die Vorschriften zum innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr beachten.  

Zwischen Deutschland und Irland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, mit dem die Folgen einer Doppelbesteuerung vermieden werden sollen.