Deutschland

Eine Firmengründung in Deutschland will strukturiert geplant sein. So entscheidet z. B. die Wahl der Rechtsform darüber, welche Steuern Sie zahlen und ob Sie die Buchführungspflicht erfüllen müssen. Dies ist immer der Fall, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen die Kaufmannseigenschaft erfüllen und unter die rechtlichen Vorschriften des Handelsrechts fallen. Auch auf den Standort Ihres Unternehmens kommt es an. Ob Sie Ihr Unternehmen in Hamburg, München, Köln oder Berlin eröffnen, ist relevant für die Gewerbesteuer. Der für die Festsetzung relevante Gewerbesteuerhebesatz kann von den Gemeinden eigenverantwortlich festgesetzt werden. Unabhängig von der Höhe Ihres Jahresgewinns kann die steuerliche Belastung in den Bayern anders ausfallen als in Nordrhein-Westfalen oder in Niedersachsen. Eine Firmengründung in Deutschland ist mit diversen steuerlichen Vergünstigungen verbunden. Die Steuervergünstigungen beziehen sich z. B. auf bestimmte Existenzgründungszuschüsse oder steuermindernde Maßnahmen. Hierzu zählen z. B. die Sonderabschreibungen und der Investitionsabzugsbetrag.

Die Vorteile einer Firmengründung in Deutschland

Planen Sie in Deutschland ein eigenes Unternehmen zu gründen, sind für Sie damit die folgenden Vorteile verbunden:

  • Existenzgründung heißt Selbstbestimmung. Sie entscheiden selbst, wie groß Ihr Arbeitsumfang ist und welche Tätigkeiten Sie übernehmen. Beachten Sie aber, dass Sie das gesamte Unternehmensrisiko allein tragen.
  • Abhängig von der Rechtsform, die Sie wählen, ist Ihr Unternehmen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Gründen Sie z. B. eine GmbH, kann diese im eigenen Namen Verträge und andere Rechtsgeschäfte abschließen.
  • Bei einer GmbH können Sie einen Fremdgeschäftsführer bestellen. Der Fremdgeschäftsführer ist kein Gesellschafter des Unternehmens. Dies bedeutet, dass er nicht an dem Unternehmenserfolg beteiligt ist. Für sein Engagement bezieht er ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt.
  • Laut dem GmbH-Recht ist die Haftung eines GmbH-Gesellschafters auf sein betriebliches Vermögen beschränkt. Ein Gläubiger der Gesellschaft kann zur Befriedigung seiner Forderungen nicht auf Ihr Privatvermögen zurückgreifen.
  • Mit der Gründung einer GmbH können Sie auch steuerliche Vorteile für sich nutzen. Diese ergeben sich z. B., wenn ein erzielter Jahresgewinn in dem Unternehmen verbleibt und auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen wird. In diesem Fall sieht der deutsche Fiskus von einer Besteuerung ab.
  • Eine GmbH lässt sich für die Erreichung vieler Unternehmensziele gründen. Nutzen Sie gerne die fachliche Beratung unserer Firmengründungsagentur, um zu erfahren, welche Rechtsform für Ihre Unternehmung geeignet ist.

Rechtsformen in Deutschland

Interessieren Sie sich für eine Firmengründung in Deutschland, wägen Sie ab, mit welcher Rechtsform Sie den besten Nutzen erzielen. Zwischen einem Einzelunternehmen und der Aktiengesellschaft gibt es mehrere Rechtsformen, die für Sie interessant sein könnten. Hierzu gehören z. B.:

  • Die OHG
  • Die KG
  • Die AktG
  • Die GmbH
  • Die GmbH & CoKG

Die OHG

Die OHG gehört zu den Personenhandelsgesellschaften. Kennzeichnend ist, dass alle Gesellschafter im gleichen Umfang behandelt werden. Dies betrifft sowohl die Gewinnverteilung als auch die Haftung. Hiervon abweichende Regelungen – z. B. die Bestellung eines Geschäftsführers zum Prokuristen oder eine andere Verteilung des Gewinns – können in dem Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Anders als bei einer GmbH ist die Haftung eines OHG-Gesellschafters nicht auf sein Privatvermögen begrenzt. Die Gründung einer OHG ist mit den folgenden Sachverhalten verbunden:

  • Die OHG muss zwingend in das Handelsregister eingetragen werden. Hierbei können Sie gerne auf die Unterstützung unserer Firmengründungsagentur zurückgreifen.
  • Die Teilhaber einer OHG müssen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag formulieren. Dieser muss nicht zwingend durch einen Notar beurkundet werden.
  • Ihre OHG ist nicht mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Praktisch bedeutet dies, dass der Gesellschafter selbst für die Besteuerung seines Gewinnanteils verantwortlich ist. Die OHG erfüllt die handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft. Unabhängig von der Höhe des Gewinns ist sie zur Führung von Büchern verpflichtet. Dies bedeutet die Erstellung einer laufenden Finanzbuchhaltung und die Ermittlung des Gewinns durch das Aufstellen einer Bilanz.

Die KG

Die KG ist ebenso wie die OHG eines Personenhandelsgesellschaft. Sie grenzt sich aber durch die unterschiedliche Rechtsstellung der Gesellschafter ab. Bei einer KG gibt es mindestens einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten (Teilhafter). Der Vollhafter kann von einem Gläubiger der Gesellschaft auch mit seinem Privatvermögen in Regress genommen werden. Der Teilhafter haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage. Mit der Gründung einer KG werden für Sie die folgenden Gesichtspunkte bedeutsam:

  • Ein Kommanditist nimmt nur an der Gewinnverteilung teil. Er kann weder ein Kontrollrecht ausüben noch sein Mitspracherecht ausüben.
  • Die Geschäftsführung obliegt allein dem Komplementär des Unternehmens.
  • Bei der Gründung müssen die Gesellschafter kein Mindestkapital leisten. Die Höhe der Einlage, die von dem Komplementär und dem Kommanditisten zu leisten sind, können in einem Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.
  • Als Komplementär kann auch eine GmbH eingesetzt werden. Hierdurch lässt sich die Haftung des Vollhafters auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen.

Die AG

Die Aktiengesellschaft gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften. Das Grundkapital von mindestens 50.000 Euro wird in Aktien zerlegt. Diese handelt Ihr Unternehmen an einer Börse. Die AG handelt durch ihre Organe. Dies sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

  • Bei der Gründung einer AG haben Sie die folgenden Punkte im Blick:
  • Für die Errichtung der AG setzen Sie ein Gründungsprotokoll auf. Hierbei ist Ihnen unsere Firmengründungsagentur gerne behilflich.
  • Mit dem Eintrag ins Handelsregister steigern Sie die Kreditwürdigkeit Ihres Unternehmens.
  • Bei der Errichtung muss zwingend ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag formuliert werden. Den Inhalt können Sie weitestgehend frei gestalten.
  • Mindestens einmal im Jahr rufen Sie eine Hauptversammlung ein. Hier kommen alle Aktionäre zusammen, um z. B. über die Höhe der Dividende zu entscheiden.

Die GmbH

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf das betriebliche Vermögen begrenzt ist. Als Ausgleich leisten die Gesellschafter ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro in die Gesellschaft. Unsere Firmengründungsagentur zeigt Ihnen die Aspekte auf, die mit der Gründung einer GmbH verbunden sind:

  • Der schriftliche Gesellschaftsvertrag muss durch einen Notar bestätigt werden.
  • Neben dem Gesellschaftsvertrag errichtet die GmbH eine Satzung. Hier werden z. B. der Unternehmenszweck und die Anzahl der Gesellschafter festgehalten. Überdies geht aus dem Dokument hervor, wer die Geschäftsführung innehat.
  • Der Geschäftsführer muss bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Hierzu zählt z. B. die Insolvenzantragspflicht.
  • Ein GmbH-Gesellschafter kann keine Privatentnahmen aus der Gesellschaft tätigen. Dies unterscheidet ihn von einem GmbH-Gesellschafter und dem Teilhaber einer Personenhandelsgesellschaft.

Die GmbH & CoKG

Die GmbH & CoKG wird handels- wie steuerrechtlich als Personenhandelsgesellschaft eingestuft. Der Gewinnanteil der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Die Kommanditisten erklären ihre Gewinnanteile im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung. Wenn Sie an der Gründung einer GmbH & CoKG interessiert sind, setzen Sie sich mit den folgenden Sachverhalten auseinander:

  • Bei einer GmbH & CoKG wird die GmbH als Komplementär eingesetzt. Hierdurch lässt sich die Haftung der KG allein auf das Gesellschaftsvermögen begrenzen.
  • Für eine GmbH & CoKG müssen zwingend zwei Jahresabschlüsse angefertigt werden. Hierdurch fallen für die Gesellschafter weitere Kosten an.
  • Bei der Verteilung des Gewinns werden die Richtlinien der KG angewendet. Dies bedeutet, dass die Kapitalanteile zunächst mit 4 % verzinst werden. Die Verteilung des Rests erfolgt nach Köpfen.
  • Im Gegensatz zu einer GmbH müssen etwaige Änderungen des Gesellschaftsvertrages nicht von einem Notar beurkundet werden.

Anforderungen an eine Firmengründung in Deutschland

Welche Anforderungen Sie bei einer Firmengründung in Deutschland zu erfüllen haben, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Die Gründung eines Einzelunternehmens erfordert z. B. nicht zwingend einen Kapitaleinsatz. Sind Sie an der Gründung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft interessiert, sieht dies anders aus. Hier sieht der Gesetzgeber ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (GmbH) oder ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro (Aktiengesellschaft) vor. Zu den weiteren verbindlichen Punkten gehört der Gesellschaftsvertrag. Dieser ist schriftlich zu errichten. Überdies ist es notwendig, den Vertrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Auch mit der Gründung einer OHG oder einer KG erfüllen Sie bestimmte gesetzliche Auflagen. Hierzu zählen die Eintragung ins Handelsregister und die Anmeldung der unternehmerischen Tätigkeit bei Ihrem Finanzamt. Planen Sie die Beschäftigung von weiteren Mitarbeitern, müssen Sie die zuständige Berufsgenossenschaft und die Krankenkassen Ihrer Arbeitnehmer informieren. Unsere Firmengründungsagentur steht Ihnen bei allen Fragen, die Sie hinsichtlich der notwendigen Meldungen haben, unterstützend zur Seite. Falls gewünscht, kümmern wir uns auch um die Meldung beim Gewerbeamt.

Ablauf einer Firmengründung in Deutschland

Entscheiden Sie, dass wir Sie auf dem Weg zur Ihrer Firmengründung in Deutschland begleiten dürfen, gestaltet sich der Ablauf wie folgt: Sie präsentieren uns Ihre Geschäftsidee, die wir in einen aussagekräftigen Businessplan umsetzen. Mit einem fundierten Businessplan fällt es Ihnen leichter, Banken und private Investoren als Geldgeber zu gewinnen. Anschließend finden wir gemeinsam die Rechtsform, mit der Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit den größten Nutzen erzielen. Bei der Wahl eines einprägsamen Firmennamens sind wir Ihnen ebenfalls behilflich. So unterstützen wir Sie z. B. mit einer fundierten Recherche. Dies ist notwendig, damit Sie keine Urheber- oder Markenrechte verletzen. Alle Formalitäten, die im Zusammenhang mit Ihrer Firmengründung stehen, können Sie beruhigt in unsere Hand legen. Wünschen Sie, dass wir die Eintragung ins Handelsregister übernehmen, lassen Sie uns bitte einen Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis zukommen. Unsere Firmengründungsagentur sieht sich für die Errichtung des Gesellschaftsvertrages und der Satzung verantwortlich. Soweit es für die Rechtsform Ihres Unternehmens notwendig ist, zahlen Sie das Mindestkapital auf das Gesellschaftskonto ein. Neben einer Bargründung kommt auch eine Sachgründung in Betracht. Im Nachgang leiten Sie Ihre ersten unternehmerischen Tätigkeiten auf den Weg.

Steuern und Buchhaltung in Deutschland

Die Art der Steuern und die Verpflichtung zum Führen von Büchern macht der deutsche Gesetzgeber von der Rechtsform abhängig. Gründen Sie z. B. eine OHG oder eine KG, erfüllen Sie die handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft. Dies bedeutet, dass der Gewinn des Unternehmens mit einer Bilanz ermittelt wird. OHG und KG sind gewerbesteuerpflichtig. Da es sich bei den Gesellschaften aber um keine eigenständigen Rechtssubjekte handelt, erklären Sie Ihren Gewinnanteil im Rahmen der persönlichen Steuererklärung. Umsatzsteuer fällt nur an, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Eine GmbH fällt als eigenständiges Rechtssubjekt unter die Körperschaftsteuer. Aus diesem Grund geben Sie neben der Umsatzsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung auch eine Körperschaftsteuererklärung ab. Zusätzlich müssen Sie mit der Errichtung einer GmbH weitere Auflagen erfüllen. Diese betreffen z. B. die Offenlegungspflichten. Diese werden Ihnen nur auferlegt, wenn es sich bei Ihrer Gesellschaft um eine mittelgroße oder eine große GmbH handelt. Wie Sie dies ermitteln, erfahren Sie, wenn Sie sich an unsere Firmengründungsagentur wenden.