Firmengründung in England (UK)

Nach dem Brexit fragen sich viele Unternehmer, ob sich ein geschäftliches Engagement in England noch lohnt. Unsere Firmengründungsagentur ist davon überzeugt, dass die Errichtung eines Unternehmens in UK immer noch die beste Wahl ist, wenn Sie auf britischem Boden tätig sein möchten, um Ihre Produkte hier zu vermarkten oder Ihre Dienstleistungen anzubieten. Denn auch heute noch gehört das Vereinigte Königreich zu den stärksten deregulierten Volkswirtschaften der Welt. Die britische Regierung möchte den guten Wirtschaftsstandort London auch nach der Abkehr von der Europäischen Union weiter sichern, in dem es an gründungswillige Unternehmer aus dem Ausland einige Zugeständnisse macht.  

So erweist sich UK auch nach dem Austritt Großbritanniens am 1. Februar 2020 immer noch als interessanter Firmenstandort, weil Sie bei der Registrierung Ihrer Firmengründung in dem englischen Handelsregister nicht persönlich anwesend sein müssen. 

Beauftragen Sie unsere Firmengründungsagentur, fühlen wir uns für alle Schritte verantwortlich, die für eine digitale Gründung notwendig sind.  

Gründen Sie eine englische Kapitalgesellschaft (z. B. die Limited) wird ein Körperschaftsteuersatz von 19 % erhoben. Dafür verzichtet die englische Regierung auf eine Steuer, die mit der deutschen Gewerbesteuer vergleichbar ist. Die Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke wird für Ihr Unternehmen in England erst relevant, wenn die Limited einen Jahresumsatz von 85.000 Euro erzielt hat. 

Letztlich ist die Loslösung von der Europäischen Union für Sie mit dem Vorteil verbunden, dass die europäische Gesetzgebung für Sie nicht verbindlich ist.

Vorteile einer Firmengründung in England

Mit Ihrer Firmengründung in England – alternativ eröffnen Sie beispielsweise in London eine Betriebsstätte Ihrer in Deutschland errichteten Limited – können Sie von den folgenden Vorteilen profitieren:

  • Sie gründen eine Limited in England mit einer Einlage von einem britischen Pfund. Eine Mindeststammeinlage von 25.000 Euro – wie bei der Errichtung einer GmbH in Deutschland – sieht das englische Recht nicht vor.
  • Eine Firmengründung in England geht schnell und ohne großen Bürokratieaufwand vonstatten. Der Hauptvorteil besteht darin, dass Sie nicht selbst anwesend sein müssen und die Gründung auch digital durchgeführt werden kann. In der Regel dauert es bis zur vollständigen Geschäftsfähigkeit Ihrer Limited nur wenige Tage, bis sie voll geschäftsfähig ist und Sie Ihre unternehmerischen Handlungen aufnehmen können. 
  • Für die Haftung einer englischen Limited sieht das englische Recht dieselben Voraussetzungen vor wie der deutsche Gesetzgeber bei einer GmbH. Ihre Limited kann ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen in Haftung genommen werden. Ihr privates Vermögen bleibt vor dem Zugriff von externen Gläubigern geschützt. 
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Verwaltung Ihrer Limited in England. Ist es notwendig, die Satzung Ihrer Limited ändern (z. B. bei dem Ausscheiden oder der Neuaufnahme eines Gesellschafters) müssen Sie keinen Notar hinzuziehen. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass Sie jede Satzungsänderung notariell beurkunden lassen müssen. 
  • Neben den allgemeinen Vorteilen können Sie bei einer Firmengründung in England auch eine steuerliche Vergünstigung für sich in Anspruch nehmen: Die Körperschaftsteuer liegt in England zwar bei 19 %. Dafür erhebt die englische Regierung keine Steuer, die mit der Gewerbesteuer in Deutschland vergleichbar wäre und keinen Solidaritätszuschlag. Während die Gesamtbelastung in Deutschland bei knapp 30 % liegt, verbleibt es für Ihre Limited in England bei einer Körperschaftsteuer von 19 %. 

Rechtsformen in England

Für eine Firmengründung in UK kommen z. B. die folgenden vier Rechtsformen in Betracht:

  • Limited
  • Public Limited Company
  • Limited Liability Partnership
  • Limited Partnership

Limited

Die Limited ist die Rechtsform, die von den Unternehmensgründern in UK am häufigsten gewählt wird. Sie ist vergleichbar mit der Unternehmergesellschaft, die Sie in Deutschland gründen können. Aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit ist es Ihnen möglich, eine Limited in Deutschland zu gründen und in England eine Betriebsstätte zu eröffnen. Mit der Gründung einer englischen Limited sind für Sie die folgenden Vor- und Nachteile verbunden:

  • Die Gründung einer Limited in England ist mit einem Stammkapital von einem Euro möglich. Den Namen der Firma können Sie frei wählen. Sie müssen aber darauf achten, dass Sie den Zusatz “Ltd.” verwenden.  
  • Für Ihre unternehmerischen Aktivitäten in UK müssen Sie dort ein Registered Office eröffnen. Dahinter verbirgt sich eine Meldeadresse, die Sie angeben, damit Sie von den englischen Behörden kontaktiert werden können. 
  • Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages oder eine Satzungsänderung Ihrer englischen Limited müssen Sie sich um keine notarielle Beurkundung kümmern. Diese ist allerdings notwendig, wenn Sie in Deutschland eine Zweigniederlassung eröffnen. 
  • Bei der Buchführung müssen Sie sowohl die Rechnungslegungsvorschriften nach HGB als auch die britischen Buchführungspflichten beachten.  

Public Limited Company (PLC)

Die Public Limited Company übernimmt in UK die Funktion einer Aktiengesellschaft. Das Mindest-Stammkapital beträgt bei der Gründung einer britischen PLC 50.000 britische Pfund. Der Vorteil liegt darin, dass Sie nur ein Viertel der Einlage (12.500 britische Pfund) auf Ihr Gesellschaftskonto einzahlen. 

Mit der Gründung einer PLC gilt es das Folgende zu beachten:

  • Mit der Gründung einer PLC gewinnen Sie die Akzeptanz, die eine Aktiengesellschaft als Vertragspartner hat. 
  • Hinsichtlich der Haftung profitieren Sie davon, dass diese auf das Vermögen Ihrer Gesellschaft beschränkt ist. Ein externer Gläubiger bekommt keinen Zugriff auf Ihr privates Vermögen.
  • Für die Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeit benötigen Sie ein Handelszertifikat. Dieses beantragen wir für Sie beim Companies House. 
  • Einige Beschlüsse können in der PLC nur durch die Hauptversammlung gefasst werden. Entscheiden Sie sich für ein Unternehmen mit anderer Rechtsform (z. B. eine Limited Liability Partnership) gibt es kein derartiges Gremium.  

Limited Liability Partnership (LLP)

Eine Limited Liability Partnership (LLP) kennzeichnet sich dadurch, dass alle Gesellschafter gleichberechtigt sind und die Geschäfte der Firma gemeinsam leiten. Dies wirkt sich auch auf die Haftungsverhältnisse aus, die zwischen den Gesellschaftern eindeutig voneinander abgegrenzt sind.

Mit der Gründung sind die folgenden Sachverhalte verbunden:

  • Die Gründung einer LLP eignet sich ideal als Holding- oder Investmentfirma.
  • An den Gesellschaftervertrag sind keine rechtlichen Rahmenbedingungen geknüpft. Sie können das Vertragswerk nach Ihren Vorstellungen gestalten. 
  • Für das Companies House erstellen Sie einmal jährlich eine Jahresmeldung. Diese Aufgabe übernehmen wir in Abstimmung mit Ihnen.    

Limited Partnership

Die Limited Partnership entspricht dem Wesen nach einer Kommanditgesellschaft in Deutschland. Für die Gründung müssen sich mindestens zwei Gesellschafter finden, wobei einer die Stellung eines Vollhafters übernimmt. Der als General Partner oder Komplementär fungierende Gesellschafter kann sämtliche Kontroll- und Mitspracherechte ausüben.

Die Gründung einer Limited Partnership in UK ist für Sie mit den folgenden Punkten verbunden:

  • Als Limited Partner können Sie keine Kontroll- und Stimmrechte ausüben.
  • Die Einzahlung einer Mindestkapitaleinlage ist nicht erforderlich. Sie einigen sich mit Ihren Mitgesellschaftern auf den Betrag, den jeder einlegt. 
  • Bei einer Limited Partnership gelten unterschiedliche Haftungsverhältnisse. Während der General Partner auch mit seinem Privatvermögen in Regress genommen werden kann, haften der oder die Limited Partner nur bis zur Höhe Ihrer Einlage. 
  • Für die Aufnahme oder das Ausscheiden eines Partners sind keine hohen bürokratischen Hürden zu überstehen. Für die Änderung der Satzung müssen Sie keine notarielle Beurkundung einholen. 

Anforderungen an eine Firmengründung in England

Bei Ihrer Firmengründung in England sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. In jedem Fall müssen Sie sich gegenüber den britischen Behörden legitimieren. Arbeiten Sie mit unserer Firmengründungsagentur zusammen, legen Sie uns bitte die Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises vor. Alternativ akzeptieren die englischen Behörden als Identitätsnachweis auch die Vorlage einer Telefon- oder Stromrechnung. 

Für die weiteren Anforderungen, die der englische Gesetzgeber an Sie stellt, kommt es darauf an, mit welcher Rechtsform Sie in Großbritannien firmieren möchten. So ist es z. B. notwendig, dass Sie bei der Gründung einer Limited Angaben zum Gesellschaftskapital machen. Entscheiden Sie sich für die Gründung einer Limited Liability Partnership, ist dies nicht erforderlich.  

Für die Beantwortung weiterer Fragen nehmen Sie gerne direkt Kontakt zu unserer Firmengründungsagentur auf. 

Ablauf einer Firmengründung

Hier informieren wir Sie über den Ablauf einer Firmengründung in England, wenn Sie sich zu einer Zusammenarbeit mit unserer Firmengründungsagentur entschließen.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Firmennamens und recherchieren für Ihre Firma, ob keine Marken- oder Urheberrechte verletzt werden.

Für Ihre Firma beantragen wir bei dem britischen Handelsregister (Companies House) das Handelszertifikat. Dieses benötigen Sie, um im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig zu sein. 

Unsere Firmengründungsagentur ist Ihnen bei der Gründung eines Registered Offices behilflich und übernimmt die Korrespondenz mit dem Handelsregister und den englischen Finanzbehörden. 

In Abstimmung mit Ihnen erstellen wir den Gesellschaftsvertrag und lassen Ihnen eine Ausfertigung in deutscher Übersetzung zukommen. 

Die Gründung nehmen wir digital vor. Es dauert nur wenige Tage, bis Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen können. 

Steuern und Buchhaltung

Mit der Gründung einer Firma in England wird Ihr Unternehmen in Großbritannien buchführungspflichtig. Dies bedeutet, dass Sie bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses die britischen Buchführungspflichten nach GB-GAAP beachten. Im ersten Jahr muss der Abschluss spätestens 10 Monate nach der Geschäftsaufnahme bei dem britischen Handelsregister eingereicht werden. 

Zu dem Jahresabschluss gehören die Annual Accounts – zu diesem zählt neben der Bilanz und einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung der Report des geschäftsführenden Gesellschafters – und die Annual Returns. Dies sind die Daten, die Sie für Ihre Gesellschaft angeben müssen. Zusätzlich geben Sie in England eine Steuererklärung ab. Die Gewinne, die Sie hier erwirtschaftet haben, werden in Deutschland von der Steuer freigestellt.