Firmengründung in Spanien

Spanien bietet sich als Sitz für Ihre Firma an, weil Sie sich hier an einem attraktiven Firmenstandort befinden. Die spanische Regierung hat sich im Jahr 1986 der Europäischen Gemeinschaft angeschlossen und zählt heute zu den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Was Spanien für Sie als Firmenstandort interessant macht, ist der niedrige Kapitalbedarf, den Sie für eine Gründung aufwenden müssen. Denn im Vergleich zu einer deutschen GmbH (Mindeststammkapital 25.000 Euro) müssen Sie für die Gründung einer Sociedad Limitada lediglich einen Betrag von knapp über 3.000 Euro aufwenden.

Wegen der Doppelbesteuerungsabkommen, die die spanische Regierung mit vielen Ländern abgeschlossen hat, profitieren Sie auch von dem spanischen Steuersystem, wenn Ihr Wohnort sich nicht in Spanien befindet. Denn die Gewinne, die Sie in Spanien mit Ihrem Unternehmen erzielen, müssen Sie in Deutschland nicht der Einkommensteuer unterwerfen.

Vorteile einer Firmengründung in Spanien

Planen Sie eine Firma in Spanien zu gründen, können Sie für sich den folgenden Nutzen daraus ziehen:

  • Gründen Sie eine spanische GmbH – z. B. die Sociedad Limitada – beschränkt sich die Haftung gegenüber außenstehenden Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen. Ihr Privatvermögen steht für einen externen Zugriff nicht zur Verfügung.
  • Für Ihre neu gegründete S.L. sinkt der Körperschaftsteuersatz in den ersten beiden Jahren auf 15 %. Der reguläre Steuersatz wurde zum 1. Januar 2023 auf 23 % gesenkt.
  • Die in Spanien fällige Gewerbesteuer fällt deutlich geringer aus, als wenn Sie sich für Deutschland als Firmenstandort entscheiden. Maßgebliche Einflussfaktoren sind der erzielte Gewinn sowie der Standort Ihres Unternehmens.
  • Die Errichtung einer spanischen Aktiengesellschaft – Sociedad Anonima – macht es möglich, dass Sie Ihr Kapital mit dem Verkauf von Aktien an der Börse aufstocken.
  • Die Haftung Ihrer Einlage ist bei der Sociedad Anonima auf die Höhe Ihrer Einlage begrenzt.

Rechtsformen in Spanien

Für eine Unternehmensgründung stehen Ihnen in Spanien die folgenden Rechtsformen zur Auswahl:

  • Sociedad Limitada – S.L.
  • Sociedad Anonima – S.A.
  • Sociedad Unipersonal

Sociedad Limitada

Die spanische Sociedad Limitada entspricht dem Rechtskleid einer deutschen GmbH. Die Gründung der Gesellschaft ist mit mindestens einer Person möglich. Für die Errichtung einer S.L. müssen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital von 3.012 Euro in die Gesellschaft einzahlen. Überdies gilt es bei der Gründung die folgenden Punkte zu beachten:

  • Mit Ihrer S.L. brauchen Sie sich nicht auf den spanischen Markt zu beschränken. Eine Sociedad Limitada kann nach geltendem EU-Recht in allen anderen Ländern – auch außerhalb der EU – tätig werden.
  • Die Haftung der Gesellschaft beschränkt sich auf das Stammkapital. Ihr privates Vermögen ist vor dem Zugriff des Gläubigers Ihrer Gesellschaft geschützt.
  • Für den Sitz Ihrer spanischen GmbH können Sie ausschließlich Spanien wählen. Die europäische Niederlassungsfreiheit erlaubt es Ihnen aber in jedem anderen Land der Europäischen Union eine Niederlassung zu gründen.
  • Die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und einer Satzung müssen in Spanien von einem Notar beurkundet werden.
  • Als Gesellschafter können Sie sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen aufnehmen. Weil diese auch ausländischer Herkunft sein dürfen, ist es möglich, dass Sie Ihre GmbH in Deutschland zu einem Anteilseigner Ihrer spanischen Firma machen.

Sociedad Anonima

Die Sociedad Anonima – S. A. – hat die Rechte und Pflichten einer deutschen Aktiengesellschaft. Das Stammkapital beträgt 65.000 Euro. Dies kann sich aus den Aktienanteilen zusammensetzen, die Ihre Gesellschaft an einer spanischen Börse ausgibt. In die zu erstellende Gründungsurkunde müssen neben dem Namen, der Staatsangehörigkeit und der aktuellen Adressen der Gesellschafter noch weitere Informationen vermerkt sein. Hierzu gehören der Sitz der Gesellschaft und die Namen der Gesellschafter, die für die S. A. geschäftsführend tätig werden.

Mit der Gründung der S.A. sind für Sie die folgenden Vorteile verbunden:

  • Sie haften nicht mit Ihrem privaten Vermögen. Die Haftung ist auf Ihre Einlage in die Gesellschaft beschränkt.
  • Sie können Ihre Firmenanteile über Aktien an einer spanischen Börse handeln.

Sociedad Unipersonal

Die Sociedad Unipersonal ist eine Ein-Personengesellschaft. Bei der Entscheidung für diese Rechtsform ist es wichtig, dass sich der Firmensitz in Spanien befindet. Die Haftung bezieht sich ausschließlich auf das Kapital, das Sie selbst in die Gesellschaft eingebracht haben.

Überdies informieren wir Sie über die folgenden Punkte, die bei einer Sociedad Unipersonal relevant sind:

  • Dem Wesen nach entspricht die Sociedad Unipersonal einer Ein-Mann-GmbH in Deutschland.
  • In dem Firmenname muss nach dem spanischen Recht der Zusatz “unipersonal” aufgeführt sein. So geben Sie gegenüber Ihren Geschäftspartnern und Kunden Auskunft darüber, dass es sich nur um einen Gesellschafter handelt.
  • Sie sind allein am Gewinn Ihres Unternehmens beteiligt. Sie tragen aber auch das gesamte Unternehmerrisiko.

Anforderungen an eine Firmengründung in Spanien

Für Ihre Firmengründung in Spanien müssen Sie die folgenden Anforderungen der spanischen Behörden erfüllen:

  • Sie benötigen eine Steuernummer (spanische NIE), die wir für Sie bei der spanischen Ausländerbehörde beantragen können.
  • Planen Sie in Spanien ein größeres Investment, holen wir für Sie die notwendige Zustimmung der Ausländerbehörde ein.
  • Wenn Sie in Spanien eine Firma gründen, benötigen Sie einen physischen Firmensitz vor Ort. Die Aufgaben, die hiermit in Zusammenhang stehen, werden von unserer Firmengründungsagentur übernommen.

Möchten Sie sich bei Ihrer Firmengründung in Spanien durch unsere Agentur unterstützen lassen, legen Sie uns bitte die Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder ein anderes Dokument vor, mit dem Sie Ihre Identität nachweisen können. Dies kann auch eine Stromrechnung oder eine Telefonrechnung sein, sofern darauf Ihre aktuelle Adresse vermerkt ist.

Ablauf einer Firmengründung

Unsere Firmengründungsagentur unterstützt Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens in Spanien. Möchten Sie eine Sociedad Limitada oder eine Sociedad Anonima gründen, könnte der Ablauf einer Firmengründung in Spanien wie folgt sein:

Sie wählen für Ihr Unternehmen einen Firmennamen aus und wir prüfen bei dem zentralen Namensregister, ob eventuelle Marken- oder Urheberrechte verletzt werden.

Das Stammkapital muss vor der Gründung auf dem Geschäftskonto eingezahlt worden sein. Noch vor dem anstehenden Termin beim Notar, der für die Gründung notwendig ist, bestätigt Ihnen die Bank mit einem entsprechenden Zertifikat, wie hoch der Bestand Ihres Geschäftskontos ist.

Sind Sie bei der Gründung Ihrer Firma nicht selbst anwesend, stellen Sie uns eine Vollmacht aus. Diese legen wir bei dem Termin mit dem Notar vor.

Nachdem die notarielle Beurkundung abgeschlossen ist, kann Ihre Firma in das spanische Handelsregister eingetragen werden. Nur die Daten des Geschäftsführers müssen veröffentlicht werden. Die Daten der anderen Gesellschafter werden nicht publiziert.

Sobald die Firma im Handelsregister eingetragen ist, wird Ihre Firma bei dem spanischen Finanzamt aktiviert. Unsere Firmengründungsagentur beantragt Ihre betriebliche Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese benötigen Sie, um grenzüberschreitend in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wirtschaftlich tätig zu sein.

Abhängig von dem Wirtschaftszweig, in dem Sie tätig sind, gilt es, noch weitere Betriebslizenzen zu beantragen. In jedem Fall müssen die Mitarbeiter Ihres Unternehmens bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Hierzu gehört auch der Geschäftsführer, wenn er neben seiner Gesellschaftertätigkeit die Stellung eines Arbeitnehmers einnimmt.

Steuern und Buchhaltung

Die Buchhaltungspflicht ergibt sich in Spanien aus dem § 24 des spanischen Handelsgesetzbuchs. Hiernach wird jede Person zum Führen von Büchern verpflichtet, die eine handelsrechtliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt. Hiermit möchte der spanische Gesetzgeber sicherstellen, dass alle geschäftlichen Aktivitäten nachvollzogen werden können. Zu einer ordnungsgemäßen Buchführung gehören in Spanien das Führen eines Bestandsbuchs mit Inventar, eine Bilanz und ein Journal.

Das spanische Steuerrecht sieht die Zahlung einer Körperschaftsteuer und die Zahlung einer Gewerbesteuer vor.

Der Körperschaftsteuersatz wurde zum 1. Januar 2023 auf 23 % herabgesetzt. Für besondere Sachverhalte hat der spanische Gesetzgeber jedoch ermäßigte Steuersätze eingeführt. Hiernach profitieren Sie z. B. von einem Körperschaftsteuersatz von 15 %, wenn Sie eine spanische S.L. neu gründen und Ihre Firma keiner Unternehmensgruppe angehört.

Für Ihr Unternehmen geben Sie jährlich eine Körperschaftsteuererklärung ab.

Haben Sie in Spanien eine Firma gegründet oder hier eine Betriebsstätte eröffnet, fällt überdies auch Gewerbesteuer an. Die Steuerlast ist jedoch deutlich geringer, als Sie es von einer Besteuerung Ihres Unternehmens in Deutschland kennen.