Firmengründung Wyoming

 

Eine Firmengründung in Wyoming bedeutet für Sie, dass Ihr Unternehmen sich in unmittelbarer Nähe zu den Rocky Mountains befindet. Wyoming liegt im Westen der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Einwohnerzahl steht in keinem Verhältnis zu der Fläche. Denn obwohl Wyoming zu den größten Bundesstaaten in den USA gehört, wohnen hier keine 600.000 Einwohner. Wenn Sie hier Ihr Unternehmen gründen möchten und im Technologiebranche tätig sind, profitieren Sie davon, dass die Regierung in der Hauptstadt Cheyenne viel in diesen Sektor investiert.

Die Region ist aber auch für andere Branchen interessant. Von Cheyenne aus wurde bestimmt, dass der Steuersatz auf Bundesstaatenebene 0 % betragen soll. Gründen Sie hier z. B. eine US-Corporation versteuern Sie den Gewinn nur auf Bundesebene. Der Steuersatz der Federal Corporate Income Tax beträgt zurzeit 21 %. Eine Gewerbesteuer, wie wir Sie in Deutschland kennen, wird in keinem der 50 Bundesstaaten der USA erhoben. Auch eine Erhebung der Umsatzsteuer ist hier nicht vorgesehen.

Möchten Sie Ihr US-Unternehmen in Wyoming gründen, lassen Sie sich gerne von unserer Firmengründungsagentur unterstützen. Neben der digitalen Grünung, die wir in Ihrem Namen durchführen, sehen wir uns auch für die Kontoeröffnung zuständig.

Die Vorteile einer Firmengründung in Wyoming

 

Eine Firmengründung in Wyoming ist für Sie mit den folgenden Vorteilen verbunden:

  • Die Zahlung einer Mindestkapitaleinlage – wie es das deutsche Recht bei der Gründung einer GmbH vorsieht – kennt das amerikanische Recht nicht.

 

  • Sowohl die US-Corporation als auch die Limited Liability Company kann von Ihnen als Einzelperson gegründet werden.

 

  • In Wyoming profitieren Sie mit einer Firmengründung davon, dass keine Steuer auf Bundesstaatenebene erhoben wird. Hierdurch grenzt sich Wyoming von anderen Bundesstaaten – z. B. Oregon 7,6 % – ab.

 

  • Zwischen Deutschland und den USA wurde im Jahr 1954 das deutsch-amerikanische Freundschaftsabkommen geschlossen. Dies bringt Ihnen Vorteile, wenn Sie in Deutschland eine Betriebsstätte Ihrer US-Corporation eröffnen.

Rechtsformen in Wyoming

Das amerikanische Unternehmensrecht ermöglicht es Ihnen als Ausländer eine Firma in den USA zu gründen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie Ihre Firma in ein Rechtskleid stecken. Zu den bekanntesten Unternehmensformen gehören:

  • Die US-Corporation

  • Die Limited Liability Company (LLC)

Die US-Corporation

Die Gründung einer US-Corporation ist für Ihre unternehmerische Aktivität in den USA mit vielen Vorteilen verbunden. Rechtlich gesehen ist diese Rechtsform mi einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie bringt Ihnen aber auch positive Effekte, wenn Sie ein mittelständisches Unternehmen in den USA eröffnen möchten. Auch wenn der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages nicht in allen Bundesstaaten Pflicht ist, empfehlen wir, die wichtigsten Eckpunkte schriftlich zu fixieren.

Kommt für Sie die Gründung einer US-Corporation in Wyoming in Betracht, beziehen Sie die folgenden Informationen mit ein:

  • Das Stammkapital der Gesellschaft wird in Aktien aufgeteilt. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie keine Mindestkapitaleinlage leisten müssen. Wie hoch die Anzahl der Gesellschafter ist, die an Ihrer Firma in den Wyoming beteiligt ist, bestimmen Sie selbst.

  • Ebenso wie Sie es von einer GmbH kennen, ist Ihre Haftung als Geschäftsführer oder als Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Beachten Sie aber, dass es zu einer Durchgriffshaftung kommen kann, wenn Ihr Unternehmen insolvent werden sollte.

 

  • Eine US-Corporation handelt durch Ihre Organe. Setzen Sie sich gerne mit unserer Firmengründungsagentur in Verbindung, um zu erfahren, welche Organe dies sind und mit welchen Rechten Sie diese ausstatten müssen.

 

  • Ihre US-Corporation kann eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen. Über das deutsch-amerikanische Freundschaftsabkommen – dieses hat seit 1954 Bestand – wird dieses Unternehmen auch in Deutschland als voll rechtsfähig eingestuft.

Die Limited Liability Company

Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Mischform aus Personenhandelsgesellschaft – wie z. B. die OHG oder die KG – und Kapitalgesellschaft. Bei der Gründung ist es nicht notwendig, handlungsfähige Organe zu bestellen. Sie können aber einen Geschäftsführer mit dem Führen der Geschäfte vor Ort betrauen.

Entscheiden Sie sich, eine LLC in Wyoming zu gründen, machen Sie sich mit den folgenden Sachverhalten vertraut:

  • Die Einzahlung eines Stammkapitals ist bei der Gründung einer LLC nicht zwingend vorgesehen. Es empfiehlt sich aber, einen angemessenen Betrag einzulegen, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaft tilgen zu können.

  • Die Gründung einer LLC ist für Sie als digitaler Normade interessant. Halten Sie sich nicht länger als in den USA auf, zahlen Sie keine Steuern auf Ihr Einkommen.

 

  • In Wyoming ist der Haftungsschutz Ihrer LLC gesetzlich verankert. Ein Gläubiger kann seine Forderung nicht in Ihr Privatvermögen vollstrecken. Dies bleibt durch den Gesetzgeber geschützt.

 

  • Die LLC ist selbst nicht Steuersubjekt. Das Einkommen wird auf die Gesellschafter verteilt. Diese sind selbst für die Besteuerung verantwortlich. Für Sie bedeutet dies, dass Sie keine Steuererklärung in den USA einreichen müssen.

Anforderungen an eine Firmengründung in Wyoming

Planen Sie die Gründung einer US-Corporation oder einer Limited Liability Company, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Hierzu zählen:

  • Die Bestellung eines Registered Agent und die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank vor Ort. Beauftragen Sie unsere Firmengründungsagentur, sind wir Ihnen gerne dabei behilflich.

 

  • Die Registrierung bei den amerikanischen Steuerbehörden ist nur Pflicht, wenn Sie eine US-Corporation gründen. Entscheiden Sie sich für eine LLC, müssen Sie sich nicht in Wyoming anmelden.

 

  • Sie benötigen eine amerikanische Steuernummer. Den Antrag auf die Employer Identification Number stellen Sie mit unserer Unterstützung.

 

  • Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen werden auf Bundesstaatenebene geregelt. Was in dieser Hinsicht für den Firmenstandort Wyoming gilt, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit unserer Firmengründungsagentur.

Ablauf einer Firmengründung in Wyoming

Sie möchten Ihre Firmengründung in Wyoming mit der Unterstützung unserer Firmengründungsagentur in die Wege leiten? So könnte der Ablauf sein:

  • Sie teilen uns mit, welches unternehmerische Vorhaben Sie in den USA umsetzen möchten. Gemeinsam beraten wir, ob die Gründung einer LLC für Sie mehr Vorteile bringt als die Errichtung einer US-Corporation.

  • Falls erforderlich sehen wir uns für die Erledigung aller Formalitäten verantwortlich. Hierzu zählt z. B. die Eintragung in Handelsregister und die Eröffnung eines Registered Office. Damit wir Sie vor den US-Behörden legitimieren können, lassen Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises zukommen. Alternativ reicht uns auch jedes andere Dokument, mit dem Sie Ihre Identität nachweisen können.

 

  • Wir kümmern uns um alle Schritte, die für die digitale Gründung Ihrer Firma in Wyoming notwendig sind. Dazu zählt z. B. auch das Abfassen der Gesellschaftssatzung (Articles of Incorporation).

 

  • Sie starten, wenn alle Formalitäten geklärt sind. In der Regel benötigen wir hierfür nicht mehr als einige Tage.

Steuern und Buchhaltung in Wyoming

Sowohl bei der Gründung einer US-Corporation als auch bei der Errichtung einer Limited Liability Company ist Ihr Unternehmen zur Buchführung in den USA verpflichtet. Was für Ihre GmbH die Rechnungslegungsstandards nach HGB sind, findet sich für ein Unternehmen mit Firmensitz in Cheyenne oder Jackson in den US-GAAP wieder. Mit der Bilanzierung sollen Sie insbesondere Ihre Kapitalgeber über die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens informieren.

Zu den Steuern, die Sie mit Ihrem Unternehmen in Wyoming bezahlen müssen, zählen die Federal Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer auf Bundesebene) und die Sales Tax. Der Steuersatz der Federal Corporate Income Tax liegt derzeit bei 21 %. Damit liegt dieser Satz höher als die Körperschaftsteuer in Deutschland. Sie profitieren aber dennoch, weil man in den USA auf die Erhebung einer Gewerbesteuer verzichtet.

Eine Umsatzsteuer, wie Sie im europäischen Raum erhoben wird, ist hier ebenfalls unbekannt. Stattdessen besteuert der amerikanische Fiskus Umsätze auf Verkäufe mit der Sales Tax. Bieten Sie mit Ihrer Firma in Wyoming Dienstleistungen an, entfällt diese Steuer.