Malta

Mit Ihrer Firmengründung in Malta entscheiden Sie sich für ein Land, das seit dem Jahr 2004 der Europäischen Union angehört. Auf 316 Quadratkilometern leben und arbeiten rund 417.000 Menschen. Damit hat Malta die geringste Einwohnerzahl der Länder, die der EU angehören. 

Seit Jahren herrscht auf Malta ein wirtschaftliches Gleichgewicht, das sich mit der Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1964 stetig weiter entwickeln konnte. Dies ist neben der guten Lage auch der Hauptgrund, der die Insel für ausländische Firmengründer zu einem attraktiven Unternehmensstandort macht. 

Investieren Sie in Malta, investieren Sie in Ihre Zukunft. Hierzu leistet insbesondere das Finanzzentrum einen wichtigen Beitrag, das seit einigen Jahren in der Hauptstadt Valletta liegt.  

Als weiterer Vorteil erweist sich für Sie auch das Körperschaftssteuersystem, das es in Malta seit 1948 gibt. Hiermit verfolgt die Finanzbehörde Maltas das System der vollen Anrechnungsbesteuerung. 

Der Körperschaftsteuersatz liegt bei 35 %. Lassen Sie sich als Gesellschafter einer Limited Liability Company einen Gewinnanteil ausschütten oder als Aktionär eine Dividende auszahlen, wird Ihnen eine Rückerstattung in Höhe von 6/7 der gezahlten Steuer gewährt. Damit ergibt sich für Sie eine effektive Steuerbelastung, die bei maximal 5 % liegt. Darüber hinaus profitieren Sie von Malta als Unternehmensstandort, weil Sie bei Gründung einer Holdinggesellschaft Steuergutschriften auf Investitionen erhalten können.         

Vorteile einer Firmengründung in Malta

Mit einer Firmengründung in Malta sind für Sie die folgenden Pluspunkte verbunden:

  • Bei der Gründung einer Firma in Malta zahlen Sie ein Mindeststammkapital auf Ihr Konto ein, das bei 1.165 Euro liegt.
  • Sie profitieren von niedrigen Lohnkosten und qualifizierten Arbeitskräften.
  • Malta hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hierdurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden, wenn Ihr Wohnsitz in einem Land liegt, mit dem Malta das völkerrechtliche Abkommen abgeschlossen hat.
  • Die von der maltesischen Finanzbehörde erhobene Steuer können Sie sich mit einem Anteil von 6/7 zurückerstatten lassen. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 35 % führt dies zu einer effektiven Belastung, die maximal 5 % beträgt. 
  • Bei einer Firmengründung in Malta fällt auf die Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren keine Quellensteuer an.
  • Begründen Sie in Malta nicht Ihren Wohnsitz, wird die Übertragung von Anteilen nicht mit Kapitalertragsteuer oder anderen Abgaben belastet. 

Rechtsformen in Malta

Beabsichtigen Sie in Malta eine Firma zu gründen, können Sie sich zwischen den drei folgenden Rechtsformen entscheiden:

  • Limited Liability Company
  • Limited Partnership
  • General Partnership

Limited Liability Company (LLC)

Die Limited Liability Company entspricht einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firmenstruktur schützt die Gesellschafter vor einer persönlichen Haftung. Interessant ist hier insbesondere die Durchflussbesteuerung, die es möglich macht, dass die Gewinne der Kapitalgesellschaft an die Anteilseigner weitergegeben und erst dann besteuert werden. Hierdurch wird eine Doppelbesteuerung auf der Ebene der Gesellschaft und auf der Ebene des Gesellschafters vermieden. 

Für die Gründung einer Limited Liability Company sind die folgenden Punkte relevant:   

  • Um eine LLC auf Malta zu gründen, wählen Sie zunächst einen Firmennamen.
  • Die Höhe des Stammkapitals bestimmen die Gesellschafter selbst. Dabei ist zu beachten, dass ein Mindestkapital von 1.165 Euro eingezahlt werden muss. Dieses runden die Gesellschafter in der Regel auf 1.200 Euro auf. Auch die Gewinnverteilung ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung zwischen den einzelnen Gesellschaftern. 
  • Für Ihre unternehmerische Tätigkeit müssen Sie nicht zwingend einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abschließen. Die LLC ist auch ohne das Dokument handlungsfähig. 
  • Die Haftung der Anteilseigner einer LLC ist wie die Haftung bei der deutschen GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Persönlich werden Sie für die Schulden der Gesellschaft nicht in Regress genommen. 

Limited Partnership

Die Limited Partnership ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschaftern besteht.  Ein Gesellschafter muss die volle Haftung übernehmen. Er fungiert als Komplementär. Der oder die anderen Gesellschaften haben die Stellung eines Kommanditisten inne.

Planen Sie in Malta die Gründung einer Limited Partnership, müssen Sie sich über die folgenden Sachverhalte Gedanken machen:

  • Als Komplementär können Sie auch persönlich für die Verbindlichkeiten Ihrer Gesellschaft in Regress genommen werden. Sind Sie als Kommanditist an der Limted Partnership beteiligt, haften Sie bis zur Höhe der Einlage, die Sie in das Gesellschaftsvermögen geleistet haben.
  • Die Besteuerung des Gewinns erfolgt nach der Gewinnverteilung auf der Ebene des Gesellschafters. 
  • Bei der Gründung einer Limited Partnership ist es nicht erforderlich, dass Sie ein Mindeststammeinlage auf das Gesellschaftskonto einzahlen. 
  • Um ein Geschäftskonto für Ihre LLC auf Malta zu eröffnen, müssen Sie einen Kontoeröffnungsantrag stellen und eine Kopie der Gründungsurkunde bei der Registereintragung vorlegen.

General Partnership 

Die General Partnership ist in Deutschland mit der offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar. Hierbei treffen die Partner die Vereinbarung, gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Im Gegensatz zu einer Limited Partnership gibt es bei der General Partnership ausschließlich Komplementäre, die als Vollhafter auch persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften. 

Die General Partnership ist für Sie mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden:

  • Die Gründung einer General Partnership ist mit einem geringeren bürokratischen Aufwand verbunden als z. B. die Gründung einer Limited Liability Company.
  • Die General Partnership ist selbst nicht steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt auf der Ebene der Gesellschafter, nachdem diese ihre Gewinne erhalten haben. 
  • Als Gesellschafter einer General Partnership können Sie auch für die Handlungen anderer Gesellschafter verantwortlich und in Haftung genommen werden.
  • Die Haftung ist nicht – wie z. B. die Haftung bei der LLC – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie müssen auch persönlich für die Schulden Ihrer Gesellschaft aufkommen.  

Anforderungen an eine Firmengründung in Malta

Wenn Sie in Malta ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie einige Anforderungen erfüllen. Hierzu zählt neben der Einzahlung des Mindestkapitals von 1.165 Euro auch die Bestellung eines Direktors und eines Company Secretary. Dieser übernimmt die Aufgabe, die Geschäfte der Gesellschaft vor Ort zu führen und den Behörden für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

Weil für Ihre Firmengründung keine persönliche Anreise erforderlich ist, können Sie alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer Firma in Malta anfallen, in die Hände unserer Firmengründungsagentur legen. Wir brauchen nicht mehr als ein paar Stunden und wenige Schritte, um Ihre Firma rechtssicher in Malta zu gründen. Hierfür benötigen wir einen Ausweis, Ihren Reisepass oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich identifizieren können. Hierzu genügt z. B. die Vorlage einer Telefonrechnung oder einer Stromrechnung. 

Ablauf einer Firmengründung

Für Ihre Firmengründung in Malta können Sie gerne auf unsere fachkundige Hilfe zurückgreifen.  Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie wir bei einer Firmengründung auf Malta vorgehen:

  • Wir prüfen Ihre Ausweisdokumente und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir noch von Ihnen benötigen, um Ihre Firma rechtssicher in Malta zu gründen. 
  • Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen auf und empfehlen Ihnen die Rechtsform, die Ihren unternehmerischen Zielen auf Malta am ehesten entspricht.
  • Für die Führung Ihrer Geschäfte auf Malta benötigen Sie einen Company Secretary. Diese Aufgabe übernimmt unsere Firmengründungsagentur. Außerdem kümmern wir uns um die Anschrift, unter der Sie in Malta zu erreichen sind.
  • Unsere Firmengründungsagentur eröffnet für Sie ein Geschäftskonto und steht für weitere Fragen der irischen Behörden zu Ihrer Firmengründung in Malta zur Verfügung.  

Steuern und Buchhaltung

Wie in Deutschland unterliegen gewerbliche und andere berufliche Einkünfte in Malta der Einkommensteuer. Diese werden jedoch nicht von Ihnen erhoben, wenn Sie keinen festen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malta begründen. Für die persönliche Besteuerung sieht der Gesetzgeber in Malta fünf verschiedene Stufen vor. Sie werden in Malta zur Einkommensteuer veranlagt, wenn Ihr Einkommen den Betrag von 9.100 Euro überschreitet. Der Steuersatz beträgt 15 %. Der höchste Steuersatz liegt in Malta bei 35 %. Dieser kommt zur Anwendung, wenn Ihr Einkommen die Grenze von 60.000 Euro überschreitet.  

Bei der Unternehmensbesteuerung muss unterschieden werden, ob Sie Inhaber einer Personengesellschaft sind oder ob Sie an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Haben Sie mit mehreren Gesellschaftern z. B. eine General Partnership gegründet, müssen Sie Ihren Gewinnanteil der Einkommensteuer unterwerfen. Sind sie Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft – wie z. B. der LLC – unterliegt der Gewinn aus dem Unternehmen der Körperschaftsteuer mit 35 %.

Neben der Körperschaftsteuer sind Sie mit Ihrer Firma in Malta auch umsatzsteuerpflichtig. Hier fällt in der Regel der reguläre Steuersatz von 18 % an. Für bestimmte umsatzsteuerliche Vorgänge sieht der Gesetzgeber in Malta die beiden ermäßigten Steuersätze mit 5 % und 7 % vor. 

Um sozialversicherungsrechtliche Aspekte abzudecken, gibt es in Malta die National Insurance. Dies ist eine Kombination aus Krankenversicherung und Rentenversicherung. 

Bei einer Firmengründung in Malta müssen Sie auch Ihre buchhalterischen Pflichten im Blick haben. Dies betrifft z. B. den jährlichen Statusbericht – Annual Return – den Sie an das zuständige Finanzamt übermitteln müssen. Ein wesentlicher Punkt dieses Statusberichts sind die Eckdaten. So möchte das Finanzamt mit der Abfrage z. B. in Erfahrung bringen, ob sich Ihren Firmensitz verlegt haben oder Sie eine andere Geschäftstätigkeit ausüben. 

Zu Ihren weiteren Verpflichtungen gehört die jährliche Bilanzierung, die eine ebenso ordentliche Buchführung erfordert wie in Deutschland. Für Ihre Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit 35 % Körperschaftsteuer versteuert. 6/7 der Steuerlast können Sie sich auf Antrag zurückerstatten lassen.