Panama liegt in der Mitte Zentralamerikas. Auf der einen Seite finden Sie die Karibik. Auf der anderen Seite ruht der Pazifische Ozean. Beide Punkte werden durch den das Land durchquerende Panamakanal miteinander verbunden.

Im Panama leben rund 3,5 Millionen Menschen, die mit Ihrer Tätigkeit die panamaische Volkswirtschaft unterstützen. Darunter befinden sich auch viele Firmengründer und Investoren, die Panama als Sitz Ihrer Unternehmenstätigkeit ausgewählt haben. Viele wirtschaftliche Aspekte drehen sich um den Panamakanal, der wie eine Drehscheibe fungiert. Darum gehört die Registrierung von Schiffen zu den Haupteinnahmequellen in Panama. Das Land bietet Ihnen jedoch noch viele andere Möglichkeiten, mit einer cleveren Geschäftsidee die passende Nische zu finden.

Mit Ihrer Firma in Panama profitieren Sie von dem territorialen Steuersystem. Denn hier werden nur die Unternehmensgewinne besteuert, die Sie in Panama erzielen. Werden Sie über die Grenzen des Landes unternehmerisch aktiv, fallen für Ihr Unternehmen keine Steuern in Panama an.

Bei Ihrer Firmengründung in Panama unterstützen wir Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, kümmern wir uns um die digitale Gründung und alle anderen notwendigen Schritte.

Was spricht für eine Firmengründung in Panama?

Für eine Firmengründung in Panama sprechen die folgenden Gründe:

  • Ihre Firma in Panama gründen Sie mit unserer Firmengründungsagentur bequem auf digitalem Weg. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

 

  • Ihr Unternehmen ist auf einem wachsenden Markt aktiv, der sich in zentraler Lage in Lateinamerika befindet.

 

  • Sie profitieren von dem Freihandelsabkommen und den Handelsabkommen, die die Regierung Panamas mit den USA, der Europäischen Union und anderen Ländern abgeschlossen hat.

 

  • Panama bietet Ihnen für Ihre Unternehmenstätigkeit ein stabiles Umwelt. Dies gilt in rechtlicher Sicht ebenso wie aus dem wirtschaftlichen Blickwinkel.

 

  • Die panamaische Regierung erweist sich als steuerfreundlich. Sie müssen die Gewinne Ihres Unternehmens nur versteuern, wenn Sie diese auf panamaischen Boden erzielt haben. Verantwortlich hierfür ist das territoriale Steuersystem, das in Panama installiert wurde.

 

  • Niedrige Unternehmenskosten sorgen dafür, dass Sie Investitionen schnell finanzieren können. Auf diese Weise ist es Ihnen möglich, ein rentables Geschäft in Panama aufzubauen.

 

  • Auf dem Arbeitsmarkt in Panama stehen Ihnen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Diese unterstützen Sie dabei, Ihr Business voranzubringen.

Rechtsformen in Panama

Bei einer Firmengründung in Panama können Sie sich vom Einzelunternehmen bis zu Aktiengesellschaft für eine Rechtsform entscheiden, die Ihnen die besten Vorteile bietet. Zu den Unternehmensformen, die unter den ausländischen Firmengründern und Investoren am beliebtesten sind, gehören:

  • Sociedad Anónima

  • Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña

Sociedad Anónima – S. A.

Die Sociedad Anónima ist mit einer Kapitalgesellschaft in Deutschland vergleichbar, die ihre Aktien an der Börse ausgibt. Bei den ausländischen Investoren und Firmengründern gehört die Aktiengesellschaft zu den beliebtesten Rechtsformen. Um diese zu gründen, müssen sich mindestens zwei Gesellschafter finden. Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes der Gesellschafter hat die Regierung in Panama keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Die Sociedad Anónima ist als juristische Person selbstständig handlungsfähig. Dies bedeutet, dass Sie als Direktor oder Manager des Unternehmens Verträge im Namen Ihres Unternehmens abschließen können.

Interessieren Sie sich für die Gründung einer Sociedad Anónima machen wir Sie auf die folgenden Punkte aufmerksam:

  • Bei der Gründung Ihrer S. A., errichten Sie eine Gründungsurkunde, in der Sie die Namen und die Wohnsitze der einzelnen Gesellschafter aufführen.

 

  • Damit Ihre Firma in Panama die Unternehmensgeschäfte wahrnehmen kann, ist die Ernennung eines gesetzlichen Vertreters vor Ort – Registered Agent – notwendig. Hierbei unterstützen wir Sie gerne mit unserem Fachwissen.

 

  • Eine Sociedad Anónima handelt durch ihre drei Organe. Die Geschäftsführung wird von den Direktoren übernommen. Auf der Hauptversammlung kommen alle Aktionäre zusammen, um über die jährliche Dividendenausschüttung zu beraten. Der Aufsichtsrat überwacht die Aktivitäten der beiden anderen Organe.

 

  • Die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ihr privates Vermögen bleibt bei einer Firmengründung in Panama geschützt.

Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña

Die Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña ist mit einer deutschen GmbH oder einer US-amerikanischen Limited Liability Company (LLC) vergleichbar. Anders als in Deutschland muss das Stammkapital bei der Gründung nicht auf das Gesellschaftskonto eingezahlt sein. Die Gründung der Gesellschaft ist möglich, wenn sich mindestens zwei Gesellschafter finden, die einen gemeinsamen Unternehmenszweck verfolgen möchten. Hierbei muss es sich nicht zwangsweise um zwei natürliche Personen handeln. Sie können die Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña auch mit einer anderen Gesellschaft als Gesellschafter gründen.

 

Im Zusammenhang mit der Gründung einer Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña gilt es, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Sie können Ihre Gesellschaft mit beschränkter Haftung jederzeit in eine Aktiengesellschaft (S.A.) umwandeln. Die Einkünfte, die Sie in Panama erzielen, unterliegen nicht der Besteuerung in Panama.

  • In Panama besteht keine Pflicht zur Leistung einer Mindestkapitalanlage. Um Anfangsinvestitionen tätigen zu können, empfiehlt unsere Firmengründungsagentur ein Startkapital von 10.000 US-Dollar.

  • Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt. Insofern können die Gesellschafter einer Sociedad de Responsabilidad Limitada Panameña mit den Kommanditisten einer KG in Deutschland verglichen werden.

  • Bei der Gründung der Gesellschaft muss eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde erstellt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Gesellschaft in das öffentliche Register in Panama eingetragen wird.

Anforderungen einer Firmengründung in Panama

An Ihre Firmengründung in Panama stellt der Gesetzgeber die folgenden Anforderungen:

  • Um die Gesellschaft zu gründen, müssen sich mindestens zwei Gesellschafter finden. Außerdem benötigen Sie drei Direktoren, die Ihre Gesellschaft nach außen vertritt. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Gesellschafter ihren Wohnsitz im Inland haben. Auch juristische Personen sind als Gesellschafter zugelassen.

 

  • Ein festes Stammkapital gibt es für Ihr Unternehmen in Panama nicht. Es empfiehlt sich, einen Betrag von mindestens 10.000 US-Dollar bereitzuhalten, um Anfangsinvestitionen zu tätigen. Das Kapital wird in der Regel auf 100 Aktien mit einem Nennwert von 100 US-Dollar je Aktie aufgeteilt.

 

  • Der Gründungsakt Ihres Unternehmens in Panama ist vollzogen, wenn der Firmenname genehmigt wurde und die eingereichten Gründungsunterlagen geprüft wurden. Sobald die Organe des Unternehmens bestellt wurden, ist dieses handlungsfähig.

Ablauf einer Firmengründung in Panama

Der Ablauf einer Firmengründung in Panama könnte sich mit unserer Unterstützung wie folgt gestalten:

  • Wir übernehmen alle Schritte der digitalen Gründung. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder einen anderen Identitätsnachweis überlassen.

 

  • Sie entscheiden sich für einen Firmennamen und lassen sich von uns bei der Recherche helfen. Anschließend prüfen wir, ob Sie mit Ihrer Wahl gegen Marken- oder Urheberrechte verstoßen haben.

 

  • Unsere Firmengründungsagentur ist Ihnen bei der Installation eines Registered Agents behilflich. Dieser fühlt sich für die Geschäftsführung Ihres Unternehmens in Panama verantwortlich.

 

  • Sie können auf unsere Hilfe zurückgreifen, wenn Sie die Gründungsurkunde errichten und ein Geschäftskonto in Panama eröffnen möchten.

 

  • Im Anschluss können Sie mit Ihrer Firma auf dem Markt in Panama aktiv werden.

Steuern und Buchhaltung in Panama

Gründen Sie auf dem panamaischen Territorium ein Unternehmen, unterliegen Sie nur mit den Einnahmen der panamaischen Steuer, das Sie auf dem Territorium in Panama erzielt haben. Anders sieht dies aus, wenn Sie auswandern und Ihren Wohnsitz nach Panama verlegen. In diesem Fall müssen Sie auch Ihre ausländischen Einkünfte nach panamaischem Recht versteuern. Möchten Sie eine Off-Shore-Firma gründen, unterliegen Sie nicht der panamaischen Gerichtsbarkeit. Für Sie bedeutet dies, dass Sie Geschäfte tätigen, ohne Unternehmenssteuern zahlen zu müssen.

Der Körperschaftsteuersatz liegt in Panama bei derzeit 25 %. Außerdem wird auf das Einkommen eine Dividendenquellensteuer von 10 % erhoben. Eine Steuer, die mit der Gewerbesteuer in Deutschland vergleichbar wäre, gibt es in Panama nicht. Für den Verkauf von Produkten oder das Erbringen von Dienstleistungen erhebt die Regierung in Panama eine Mehrwertsteuer von 7 %.

Wenn Ihre Firma innerhalb Panamas Geschäfte betreibt, sind Sie zur Buchführung und zur Bilanzierung verpflichtet. Bei der Erfüllung der notwendigen Formalitäten können Sie auf die fachliche Unterstützung unserer Firmengründungsagentur zurückgreifen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.