Kanada

Kanada bietet Ihnen für Ihre Firmengründung die besten Voraussetzungen, weil Sie hier gute wirtschaftliche Bedingungen vorfinden. Von Ihrem Unternehmensstandort können Sie sowohl geografisch als auch politisch Ihren Nutzen ziehen. 

Kanada ist Mitglied der OECD. Dennoch machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit der Gründung einer Firma in Kanada viele Vorteile haben, weil die Körperschaftsteuer in Kanada nach Abzug diverser Abschläge gering ausfallt. Gründen Sie in Kanada eine Kanada Ontario Limited Partnership fällt keine Körperschaftsteuer für die Gesellschaft an. Eine Steuer, die mit der Gewerbesteuer in Deutschland vergleichbar ist, wird von den kanadischen Steuerbehörden nicht erhoben. 

Auch die wirtschaftliche Stärke des Landes macht Kanada zu einem spannenden Standort, von dem aus Sie Ihre Geschäfte weltweit abwickeln können. Sie profitieren von einem idealen Geschäftsstandort, der Ihnen sowohl den Zugang auf den kanadischen Markt als auch auf den US-amerikanischen oder den europäischen Markt ermöglicht. Bauen Sie sich hier langfristige und stabile Geschäftsbeziehungen auf, kann Ihr Unternehmen schnell Fuß fassen und wachsen. Dabei lassen Sie sich von den hoch qualifizierten und engagierten Arbeitskräften unterstützen, die Sie vor Ort für Ihre Firma anwerben können. 

Ein weiterer Vorteil Ihrer Firmengründung in Kanada besteht darin, dass die kanadische Regierung Vertragspartner mehrerer internationaler Handelsabkommen ist. Kanada ist beispielsweise das einzige Land, das mit allen anderen Ländern der G-7-Staaten internationale Handelsbeziehungen pflegt. Hiervon profitiert Ihr Unternehmen, wenn Sie sich für einen Unternehmensstandort in Kanada entscheiden.

Vorteile einer Firmengründung in Kanada

Mit einer Firmengründung in Kanada sind für Sie die folgenden Vorteile verbunden:

Sie gründen eine Firma in Kanada, ohne dass Sie Ihren Wohnsitz dorthin verlagern müssen. 

Der persönlichen Daten der Anteilseigner an einer kanadischen Firma werden nicht in einem öffentlichen Register veröffentlicht. 

Bei der Eröffnung Ihrer Firma müssen Sie kein Mindeststammkapital aufbringen.

Die Besteuerung findet nicht auf der Ebene der Gesellschaft statt. Stattdessen muss jeder Anteilseigner seinen Gewinnanteil in der Einkommensteuererklärung deklarieren.

Die kanadische Regierung erhebt keine Quellensteuer auf Einnahmen, die nicht in Kanada erzielt wurden. 

Für Ihre Firma in Kanada fällt nur eine geringe Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Ihre Firma nicht körperschaftsteuerpflichtig. 

Ihr Privatvermögen bleibt vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Sie haften ausschließlich mit Ihrem Gesellschaftsvermögen. 

Die deutsche Regierung hat mit Kanada ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Hierdurch wird eine Doppelbesteuerung der Einkünfte in Deutschland und Kanada umgangen. 

Soweit keine Kunden in Kanada existieren, müssen Sie hier keine Buchhaltungspflichten erfüllen und keine Steuererklärung bei den kanadischen Finanzbehörden einreichen. 

Rechtsformen in Kanada

In Kanada können Sie Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen. Für Ihre Unternehmensgründung kommt eine der drei folgenden Rechtsformen in Betracht:

  • Kanada LLP
  • British Columbia LLP
  • Kanada Ontario Limited Partnership 

Kanada LLP

Die Kanada LLP – Kanada Limited Liability Partnership – ist eine Gesellschaft, an der sich mindestens zwei Gesellschafter beteiligen müssen. Sie eignet sich für alle digitalen Nomaden, die einen neuen Markt für sich erschließen möchten. Da die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, profitieren Sie von dieser Rechtsform auch, wenn Sie z. B. mit Ihrem Ehepartner gemeinsam eine Firma in Kanada gründen.  

Entscheiden Sie sich, eine Kanada LLP zu gründen, sollten Sie die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Für die Gründung einer LLP ist keine Einzahlung eines Mindeststammkapitals erforderlich.
  • Das Privatvermögen der Gesellschafter ist von der Haftung ausgeschlossen. Jeder Anteilseigner haftet bis zu der Höhe, die in dem Partnerschaftsvertrag vereinbart worden ist. 
  • Die Kanada LLP ist nicht körperschaftsteuerpflichtig. Mit Ihrer Firma unterliegen Sie auch nicht der Gewerbesteuer. 
  • Die Gewinnanteile unterliegen in den Wohnsitzstaaten der einzelnen Gesellschafter der Einkommensteuer. 

British Columbia LLP

Die British Columbia LLP ist eine Gesellschaft, die ihren Firmensitz in der kanadischen Provinz British Columbia hat. Im Hinblick auf die Haftung gelten für die British Columbia LLP die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie für die Kanada LLP. 

Interessieren Sie sich für die Gründung einer LLP, geben wir Ihnen hier die folgenden Informationen an die Hand:

  • Um ein Geschäftskonto für die British Columbia LLP zu gründen, müssen Sie persönlich in der Bank erscheinen. 
  • Liegt Ihr Wohnsitz außerhalb von Kanada, müssen Sie nur die Gewinne in Kanada versteuern, die Sie hier erzielt haben. Sind Sie in Kanada ansässig, müssen Sie den weltweiten Gewinn Ihrer British Columbia LLP versteuern. 
  • Mit der Gründung einer LLC in British Columbia ist für Sie nicht die Verpflichtung verbunden, jährlich eine Hauptversammlung abzuhalten. 
  • Werden in Kanada keine unternehmerischen Aktivitäten abgehalten, werden Sie von den kanadischen Finanzbehörden nicht dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. 

Kanada Ontario Limited Partnership (Ontario LP)

Die Ontario LP ist eine Rechtsform in Kanada, die mit der deutschen Kommanditgesellschaft vergleichbar ist. Sie besteht aus mindestens zwei Partnern, von denen einer die Stellung eines General Partners übernimmt. Dieser tritt gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft als Vollhafter auf. Der oder die anderen Gesellschafter nehmen die Stellung der Limited Partner ein. Diese haften nur bis zur Höhe Ihrer Einlage.

Mit der Gründung einer Kanada Ontario Limited Partnership sind die folgenden Vor- und Nachteile für Sie verbunden:

  • Sie müssen sich selbst um eine korrekte Versteuerung Ihrer Gewinne aus der Gesellschaft kümmern. Diese erfolgt in dem Land, in dem Sie ansässig sind.
  • Für die Ontario LP müssen Sie in Kanada keine Buchhaltungspflichten erfüllen.
  • Die Einzahlung eines Mindestammkapitals ist nicht erforderlich. 
  • Bei dem General Partner kann es sich auch um eine juristische Person handeln. 

Anforderungen an eine Firmengründung in Kanada

Um eine Firma in Kanada zu gründen, können Sie die fachliche Unterstützung unsrer Firmengründungsagentur in Anspruch nehmen. Die gute Nachricht ist, dass Sie kein Mindestkapital auf Ihr Geschäftskonto einzahlen müssen und dass für Ihre Firma in Kanada keine steuerlichen Pflichten und keine Verpflichtung zur Abgabe eines Jahresabschlusses bestehen. 

Für Ihr Unternehmen müssen Sie aber mindestens eine Person bestimmen, die als Direktor eingesetzt wird. Die Einberufung einer Jahresversammlung ist dagegen nicht erforderlich.

Möchten Sie unsere Firmengründungsagentur mit der Gründung Ihrer Firma beauftragen, benötigen wir ein Dokument, mit dem Sie sich identifizieren können. Als Nachweis dient uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. Alternativ können Sie uns auch jedes andere Dokument (z. B. die Kopie einer Telefonrechnung oder einer Stromrechnung) überlassen, mit dem wir Sie vor den kanadischen Behörden legitimieren können.

Sobald Sie uns die erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben, leiten wir Ihre Firmengründung in Kanada in die Wege.   

Ablauf einer Firmengründung

Sie planen die Gründung einer Kanada LLP oder einer anderen Firma in Kanada. Dann unterstützen wir Sie gerne mit unserer fachkundigen Hilfe. Eine Firmengründung in Kanada könnte wie folgt aussehen:

  • Wir prüfen die Ausweisdokumente, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie noch bei uns einreichen müssen, damit wir die Firma rechtssicher in Kanada gründen können. 
  • Unsere Firmengründungsagentur übernimmt die Prüfung Ihres erwählten Firmennamens, um eventuelle Markenrechtsverletzungen auszuschließen. 
  • Wir bereiten die Articles of Coroperations und weitere Unterlagen vor. Damit stellen wir sicher, dass Sie Ihre Firma in der richtigen Struktur gründen. 
  • Wir beantragen die Körperschaftsteuer-ID. Diese verwenden Sie für die Einreichung der Jahreserklärung bei den kanadischen Steuerbehörden.
  • Unsere Firmengründungsagentur nimmt die Registrierung bei der kanadische Steuerbehörde vor, damit Ihr Unternehmen die kanadische Umsatzsteuer (GTS) abführen kann.   
  • In Kanada ist es nicht zulässig, dass ein unternehmensfremder Dritter ein Geschäftskonto eröffnet. Wir stellen Ihnen gerne die Richtlinien zur Verfügung, die Sie bei der Eröffnung eines Geschäftskontos beachten müssen. 
  • Wir bereiten die Satzung für Ihre Firma in Kanada vor und lassen diese durch einen Unternehmensanwalt vor Ort auf Vollständigkeit prüfen. 

Steuern und Buchhaltung

Bei einer Firmengründung in Kanada müssen Sie keine separate Buchführung erstellen und folglich auch keine Bestimmungen zur Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen erfüllen.

Auch in steuerlicher Hinsicht profitieren Sie mit Ihrer Firmengründung in Kanada. Eine Ontario LP ist in Kanada nicht steuerpflichtig. Den Gewinnanteil, den Sie mit der Gesellschaft erzielen, deklarieren Sie in Ihrer deutschen Einkommensteuererklärung. 

Bei den anderen Rechtsformen richtet sich die Besteuerung danach, ob Sie die Firma in Kanada ansässig ist oder nicht. Liegt der Firmensitz in Kanada, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen der kanadischen Körperschaftsteuer unterwerfen. Haben Sie für Ihr Unternehmen einen anderen Standort ausgewählt, unterliegen nur die Einkünfte der kanadischen Körperschaftsteuer, die Ihr Unternehmen in Kanada erzielt hat. 

Die kanadische Regierung erhebt mit der Goods an Service Tax (GTS) eine Steuer, die der Umsatzsteuer in Deutschland sehr ähnlich ist. Sie wird mit einem Satz von 5 % auf viele materielle Güter und Dienstleistungen erhoben. Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Besteuerung ausgenommen. Damit Sie als Unternehmen die GTS an die kanadische Steuerbehörde abführen, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren lassen. 

Außerdem hat Kanada eine Quellensteuer, die mit einem Satz von 25 % erhoben wird. Steuerpflichtig sind neben diversen Managementleistungen und Lizenzgebühren insbesondere Dividenden, Mieten und Zinsen.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat die deutsche Bundesregierung mit Kanada ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dies wird angewendet, um eine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte in Deutschland und Kanada zu vermeiden.