Florida

Florida wird nicht nur aufgrund des hervorragenden Wetters von zahlreichen Unternehmen geschätzt, denn der US-amerikanische Bundesstaat bietet zahlreiche Vorteile. So bedarf es beispielsweise für die Gründung einer Gesellschaft keiner notariellen Sitzung. Im Vergleich zu den anderen Bundesstaaten sind in Florida die jährlichen Handelsregistergebühren relativ günstig. Darüber hinaus kann mit einer Gesellschaft jeglicher Gesellschaftszweck ausgeübt werden, der keiner gesonderten Erlaubnis bedarf, wie zum Beispiel Bankgeschäfte, Handwerk, Autohandel etc. 

Bezüglich der Rechtsform wählen Unternehmen am häufigsten die Private. 

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Private Corporation

Bei der Private Corporation handelt es sich um nicht-börsennotierte Gesellschaft, die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnelt und durch eine oder mehrere Personen gegründet werden kann. Wichtigstes Merkmal ist hier, dass bei der Gründung der Gesellschaft keine Mindestkapitaleinlage vorgeschrieben ist. Die Private Corporation ist in das Handelsregister einzutragen, jedoch können Aktieninhaber anonym bleiben. Jedoch muss die Corporation seine Gesellschaftsform nach außen hin erkennbar machen und den Zusatz Corporation (Corp.) oder Incorporated (Inc.) enthalten.

Kurzübersicht:

  • Gründung durch eine oder mehrere Personen 
  • keine vorgeschriebene Mindestkapitaleinlage
  • formfreier Gesellschaftsvertrag 
  • Eintragung in das Handelsregister