Firmengründung in Hong Kong

Hong Kong gilt in der ganzen Welt als wirtschaftsfreundlicher Unternehmensstandort. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Denn Hong Kong gilt nicht nur als Tor zum chinesischen Markt, sondern bietet Ihrem Unternehmen auch eine solide Rechtsordnung. Überdies hat die Regierung in Hong Kong mit den Economic Analysis and Business Facilitation Unit (EABFU) verbindliche Regularien eingeführt, die es Ihrer Firma in Hong Kong schnell ermöglichen sollen, wirtschaftlich zu wachsen.

Die direkte Lage am südchinesischen Meer nutzen Sie für sich, um weltweit Handel zu betreiben und von dem besonderen Pluspunkt zu profitieren, dass Sie Ihre im Ausland erzielten Einkünfte in Hong Kong nicht zu versteuern brauchen.

Planen Sie Ihre Firmengründung in Hong Kong, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Unsere Firmengründungsagentur versorgt Sie mit den notwendigen Informationen und unterstützt Sie professionell bei der Durchführung Ihres Vorhabens.  

Für Ihre Firmengründung in Hong Kong kommt z. B. Hong Kong Limited Company in Betracht. Diese Rechtsform wird von den meisten gründungswilligen Unternehmern gewählt, wenn sie in Hong Kong Fuß fassen möchten. Lesen Sie im Folgenden, welche Vorteile mit einer Firmengründung in Hong Kong verbunden sind, welche Mindestanforderungen Sie bei der Gründung einer Hong Kong Ltd. erfüllen müssen und welche Rechtsform Ihnen als Alternative zur Auswahl steht.

Vorteile einer Firmengründung in Hong Kong

Entscheiden Sie sich als Sitz Ihrer Firma für den Standort Hong Kong, können Sie die folgenden Vorteile für sich generieren?

  • Hong Kong gilt im gesamten asiatischen Raum als wichtiger Verkehrsknotenpunkt
  • Einkünfte, die Sie außerhalb Hong Kongs mit Ihrer Firma erzielen, sind komplett steuerfrei.
  • Einkünfte, die Sie in Hong Kong erzielen, werden mit einem Steuersatz von 16,5 % besteuert 
  • In Hong Kong lassen Sie sich von hoch qualifizierten Arbeitskräften unterstützen.
  • Hinsichtlich der Nationalitäten, die die Organe oder Aktionäre Ihrer Firma in Hong Kong haben, gelten keine besonderen Einschränkungen
  • Wegen des CEPA-Abkommens profitieren Sie von dem Unternehmensstandort Hong Kong, weil Sie gute wirtschaftliche Beziehungen zu der VR China aufbauen können. 

Rechtsformen in Hong Kong

Wenn Sie den asiatischen Markt für sich entdecken möchten, kommt es auf die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen an. In Hong Kong können Sie sich z. B. für eine der folgenden Rechtsformen entscheiden:

Hong Kong Limited Company

Representative Office

Hong Kong Limited Company

Die Hong Kong Limited Company hat – ebenso wie eine GmbH in Deutschland – den Status einer selbstständig tätigen juristischen Person. Die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen richten sich nach dem Hong Konger Recht. In jedem Fall müssen zwei Direktoren und zwei Aktionäre benannt werden, die aber identisch sein können. Dem Hong Konger Recht steht es nicht entgegen, wenn einer der Direktoren oder Aktionäre eine juristische Person ist. Es ist nicht notwendig, dass die Aktionäre und Direktoren ihren Wohnsitz in Hong Kong haben.

Im Zusammenhang mit der Gründung einer Hong Kong Limited weisen wir Sie auf die folgenden Punkte hin:

  • Das Stammkapital einer Hong Long Limited beträgt mindestens 1 HKD. Üblich ist, dass Gründer Ihr Unternehmen mit einem Kapital von 10.000 HKD ausstatten. Dies entspricht einer Summe von knapp 1.200 Euro. Das Kapital kann auch in entsprechende Aktienanteile aufgeteilt werden. 
  • Für eine rechtskonforme Gründung der Hong Kong Limited ist es notwendig eine Satzung zu errichten. in welcher der Geschäftszweck, die Befugnisse und die Aufgaben der Direktoren klar geregelt sind. Hierzu gehören z. B. die termingerechte Einreichung der Annual Accounts (Jahresbilanz) und der Annual Returns (Erklärung für das Finanzamt in Hong Kong). Bei der Erstellung dieser Satzung unterstützt Sie unsere Firmengründungsagentur. 
  • Ein Company Secretary ist für die verwaltungstechnischen Aufgaben vor Ort verantwortlich. Ihm obliegt z. B. die Korrespondenz mit den Hong Konger Behörden. Dafür ist es unerlässlich, dass der Company Secretary seinen Wohnsitz in Hong Kong hat. 
  • Die Haftung ist bei einer Hong Kong Limited auf das Gesellschaftskapital begrenzt. Ihr Privatvermögen bleibt vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.  

Representative Office

Entscheiden Sie sich für die Gründung eines Representative Office, ist die Einrichtung des Repräsentanzbüros mit einem geringen Zeit- und Investitionsaufwand verbunden. Lohnenswert ist diese Art der Firmengründung, wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen haben und Ihre geschäftlichen Aktivitäten mit einer Niederlassung in Hong Kong erweitern möchten. 

Zu beachten ist aber, dass es sich bei dem Representative Office um keine eigenständige juristische Person handelt. Dies schränkt Ihren Handlungsspielraum bei einer Firmengründung in Hong Kong ein. 

Interessieren Sie sich dafür, eine Representative Office in Hong Kong zu errichten, machen wir Sie auf die folgenden Punkte aufmerksam:

  • Ebenso wie bei einer Hong Kong Limited Company müssen Sie den Hong Konger Behörden jährlich einen Jahresabschluss (Annual Return) vorlegen.
  • Die Kosten für die Gründung stellen für Sie abziehbare Betriebsausgaben dar, die Sie gewinnmindernd in der Bilanz Ihres Unternehmens berücksichtigen können.  
  • Bei der Einrichtung des Representative Office müssen Sie die Gründungsunterlagen Ihrer GmbH in einer übersetzten Fassung vorlegen. 
  • Möchten Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Hong Kong beenden, wird bei der Auflösung des Representative Office eine langwierige Liquidation vermieden. Das Kapital, welches noch in der Gesellschaft verbleibt, können Sie an Ihr Unternehmen in Deutschland übertragen.

Anforderungen an eine Firmengründung in Hong Kong

Bei der Gründung einer Firma in Hong Kong stellt die Regierung die folgenden Anforderungen an Sie:

  • Die Gründung einer Hong Kong Limited setzt voraus, dass die Gesellschaft mindestens zwei Direktoren hat, die die Gesellschaft nach außen vertreten. Der Wohnsitz und die Nationalität dieser Direktoren spielt bei der Firmengründung keine Rolle.
  • Als Geschäftsführer Ihrer Hong Kong Limited können Sie eine natürliche Person oder eine juristische Person einsetzen. Dies kann z. B. auch Ihre deutsche GmbH sein.
  • Der Firmensitz Ihres Unternehmens muss sich zwingend in Hong Kong befinden. Dabei muss es sich um eine physische Adresse handeln. Die Angabe einer Postfachadresse reicht für die Gründung Ihrer Firma nicht aus.   
  • Letztlich ist es notwendig, dass Sie sich vor den Hong Konger Behörden legitimieren. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen. Alternativ reicht es aus, wenn Sie uns eine Telefonrechnung oder eine Stromrechnung mit der aktuellen Adresse zukommen lassen.  

Ablauf einer Firmengründung

Bei dem Ablauf Ihrer Firmengründung in Hong Kong sind einige Punkte zu beachten. Hierbei leisten wir Ihnen gerne mit dem folgenden Service Unterstützung:

  • Sie benötigen einen Firmennamen, den Sie selbst auswählen können. Dabei ist es legitim, einen englischen Namen oder einen chinesischen Namen zu wählen. Wir unterstützen Sie mit der Recherche und prüfen, ob Ihr Firmenname gegen ein bestehendes Marken- oder Urheberrecht verstößt.
  • In unserer Verantwortung liegt die Einrichtung eines Registered Office. Dabei handelt es sich um den satzungsmäßigen Firmensitz Ihres Unternehmens. In diesem Registered Office sollte zumindest ein Schreibtisch und ein Stuhl stehen.   
  • Die verwaltungstechnischen Aufgaben werden von einem Company Secretary übernommen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine natürliche Person handeln. So ist es auch möglich, dass die Aufgaben von einer juristischen Person vor Ort übernommen werden. Wichtig ist, dass der Company Secretary für die Behörden in Hong Kong immer erreichbar sein sollte.  
  • Unsere Firmengründungsagentur unterstützt Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos in Hong Kong. Diese gestaltet sich einfach und ist in wenigen Stunden erledigt.  
  • Eine Firmengründung in Hong Kong lässt sich schnell und effizient in die Wege leiten. Wir führen alle Schritte digital aus und halten Sie über Ihre Firmengründung in Hong Kong ständig auf dem Laufenden.  

Steuern und Buchhaltung in Hong Kong

In Hong Kong hat die Regierung einen Steuersatz auf Unternehmensgewinne festgelegt, der derzeit bei 16,5 % liegt. 

Mit Ihrer Firma können Sie aber von einer günstigeren Besteuerung profitieren, weil die im Ausland erzielten Gewinne in Hong Kong komplett steuerfrei gestellt werden. Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben. Bei der Berücksichtigung der Ausgaben legt Hong Kong weniger strenge Regularien an als dies z. B. bei der Grundsätzen für eine ordnungsgemäße Buchführung in Deutschland der Fall ist. Eine Umsatzbesteuerung besteht in Hong Kong nicht. Für den Import der meisten Waren müssen Sie überdies keine Zollabgaben einkalkulieren, da diese z. B. nur auf Tabakwaren, Spirituosen und Kraftstoffe sowie Kraftfahrzeuge erhoben werden. 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht nach Hong Kong verlagern, kann es zu einer Doppelbesteuerung des Einkommens kommen, das Sie in Hong Kong mit Ihrem Unternehmen erzielen. Denn das Doppelbesteuerungsabkommen, das die deutsche Regierung mit der Volksrepublik China abgeschlossen hat, gilt nicht für eine Firma, die in Hong Kong ansässig ist. Zu beachten ist aber das CEPA-Abkommen, das Hong Kong im Verhältnis zu China einen Sonderstatus verleiht.