Entscheiden Sie sich zu einer Firmengründung in Bulgarien, gehören Sie zu einem von über 20.000 ausländischen Unternehmern, die sich in den vergangenen Jahren zu diesem Schritt entschlossen und eine Personen-oder Kapitalgesellschaft in Bulgarien gegründet haben. 

Sie profitieren davon, dass das Land sich zum 1. Januar 2007 der Europäischen Union angeschlossen hat. Dies erleichtert Ihnen den Handel mit den Geschäftspartnern, die in den anderen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sind. 

Im Vergleich mit Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden bewegen sich die Steuersätze für die Unternehmenssteuern in Bulgarien auf einem eher geringen Niveau. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die bestimmte Bereiche auslagern möchten, bietet das Land viele Potenziale, die Sie für sich nutzen können. 

Aber auch neben den Firmen, die am Outsourcing von Unternehmensaufgaben interessiert sind, hat sich insbesondere die IT-Industrie in der bulgarischen Hauptstadt etabliert. Sofia zieht viele Unternehmer aus dem In- und Ausland an. Sie machen es sich zum Vorteil, dass die geringen Lohnkosten sich in dem gesetzlich vorgeschrieben Mindestlohn wiederfinden. Dieser liegt zurzeit bei 2,00 BGN. 

Sind Sie an einer Firmengründung in Bulgarien interessiert, nutzen Sie auch die steuerlichen Vorteile, die Ihnen das Land bietet. Die Körperschaftsteuer, die in Bulgarien nicht auf Basis des Jahresgewinns erhoben wird, beträgt maximal 10 %.

Vorteile einer Firmengründung in Bulgarien

Wählen Sie Bulgarien als Standort für die Gründung Ihrer Firma, können Sie die folgenden Pluspunkte für sich verbuchen:

  • Mit der Landeswährung Lewa hat Bulgarien eine Währung, die durchschnittlich stabil ist. Überdies hat die bulgarische Regierung geplant, zum 1. Januar 2024 den Euro einzuführen. 
  • Bulgarien hat seine Staatsfinanzen im Griff. Im Jahr 2021 lag die Neuverschuldung bei 23,8 % des Bruttoinlandsprodukts. In Deutschland liegt dieser Wert schon seit Jahren bei über 50 %.
  • Sowohl als Unternehmer als auch als Privatperson profitieren Sie in Bulgarien von einer niedrigen steuerlichen Belastung. Für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer werden nicht mehr als 10 % fällig. Die Höhe Ihres Unternehmensgewinns spielt hierbei keine Rolle. 
  • In bestimmten Regionen ermöglicht die bulgarische Regierung Ihnen Steuererleichterungen. So wird die Körperschaftsteuer z. B. dort auf 0 % gesenkt, wo eine hohe Arbeitslosigkeit herrscht. 
  •  Für die Führung Ihres Unternehmens im bulgarischen Handelsregister werden keine jährlichen Gebühren erhoben. 
  • Bei bestimmten Gesellschaftsformen – z. B. der bulgarischen GmbH (OOD oder EOOD) ist es nicht notwendig, dass die Geschäfte von einem bulgarischen Gesellschafter oder Direktor vor Ort geleitet werden. 

Rechtsformen in Bulgarien

Tragen Sie sich mit dem Vorhaben, eine Firma in Bulgarien zu gründen, müssen Sie sich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Unsere Firmengründungsagentur empfiehlt Ihnen Ihre Wahl unter den folgenden Alternativen zu treffen:

  • GmbH in Bulgarien
  • Aktiengesellschaft in Bulgarien
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bulgarien

GmbH in Bulgarien

Die am häufigsten verbreitete Rechtsform in Bulgarien ist die GmbH. Die rechtlichen Vorschriften dieser Gesellschaftsform ergeben sich aus dem bulgarischen Handelsgesetzbuch. Die bulgarische Bezeichnung lautet “OOD”. Wird das gesamte Stammkapital von nur einer Person gehalten, ist die Namensführung “EOOD” verbindlich zu führen.   

Fällt Ihre Firmengründung zugunsten einer “OOD” oder einer “EOOD” aus, empfehlen wir Ihnen die folgenden Punkte zu beachten: 

  • Das Stammkapital einer GmbH nach bulgarischen Recht muss mindestens 2 Lewa (1 Euro) betragen. 
  • An einer GmbH nach bulgarischen Recht können ein oder mehr Gesellschafter beteiligt sein. Gründen Sie die Gesellschaft allein, können Sie gleichzeitig auch die Funktion eines Geschäftsführers übernehmen.  
  • Ebenso wie bei einer GmbH in Deutschland kann ein Gläubiger nur aus dem Gesellschaftsvermögen befriedigt werden. Das Privatvermögen der Anteilseigner bleibt unangetastet.
  • Der einbehaltene Gewinn einer “OOD” oder einer “EOOD” wird mit 10 % versteuert. Beschließen Sie eine Gewinnausschüttung, fallen weitere 5 % Körperschaftsteuer an. 
  • Für die Auflösung oder die Liquidation einer bulgarischen GmbH müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt sein. 

Aktiengesellschaft in Bulgarien

Die Aktiengesellschaft wird auch im bulgarischen Recht wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Als Gründer müssen Sie bei der ersten Zusammenkunft der Hauptversammlung eigene Aktien gezeichnet haben. In Bulgarien können Sie von der freien Übertragbarkeit der Aktien profitieren. Überdies ist es hier möglich, dass die Aktien auch von mehr als einer Person gehalten werden.

Sie überlegen sich die Gründung einer Aktiengesellschaft nach bulgarischen Recht? Dann weisen wir Sie gerne auf die folgenden Sachverhalte hin:

  • Für Ihre Aktiengesellschaft nach bulgarischen Recht besteht die Pflicht zum Eintrag in das bulgarische Handelsregister. 
  • Gemäß Artikel 188 des bulgarischen Handelsgesetzbuchs sind Sie zur Leistung einer Einlage verpflichtet, die Sie alle 2 Jahre erfüllen müssen.  
  • Die bulgarische Aktiengesellschaft unterscheidet zwei Arten von Geschäftsführung. Das einstufige System sieht einen Direktorenrat vor. Dieser kann einem oder mehreren Gesellschaftern die Geschäftsführung übertragen. Das zweistufige System setzt sich aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat zusammen.  
  • Als Gesellschafter können Sie das unaufhebbare Recht auf einen Gewinnanteil und Ihre Kontrollrechte durchsetzen. 

Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bulgarien

Wie in Deutschland auch, handelt es sich bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach bulgarischen Recht um eine Gesellschaft, die eine Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft ist. Die Gesellschafter setzen sich aus den Komplementären und den Kommanditaktionären zusammen.

Möchten Sie als Komplementär eine Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bulgarien gründen, könnten die folgenden Informationen für Sie interessant sein:

  • Als Komplementär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien nach bulgarischen Recht müssen Sie auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft einstehen. 
  • Nehmen Sie als Kommanditaktionär die Stellung eines Gesellschafters bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien ein, ist Ihre Haftung für die Forderungen Dritter beschränkt.
  • Die Firmengründung einer Aktiengesellschaft können Sie in Bulgarien nur als Komplementär vornehmen. Bei den Formalien, die hier zu erfüllen sind, unterstützen wir Sie gerne.
  • Nach der Erstellung eines schriftlich beglaubigten Gesellschaftsvertrages wählen die Komplementäre die Kommanditaktionäre aus. 

Anforderungen an eine Firmengründung in Bulgarien

Für Ihre Firmengründung in Bulgarien müssen Sie keine hohen bürokratischen Hürden oder einen großen Zeitaufwand einkalkulieren. 

Wie für viele andere Länder auch, kann die Gründung einer Firma oder Niederlassung auch in Bulgarien vollständig digital durchgeführt werden. Daneben kommen weitere rechtliche Dinge auf Sie zu, die die Namensgebung der Firma und die Wahl einer passenden Rechtsform betreffen. Bei der Gründung einer GmbH ist es z. B. gesetzlich vorgesehen, dass die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist und der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wurde.  

Beauftragen Sie unsere Firmengründungsagentur, um alles Erforderliche zu veranlassen, benötigen wir die Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. Alternativ können Sie uns auch eine aktuelle Telefonrechnung oder Stromrechnung von Ihnen zukommen lassen. 

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, um Ihre Firma rechtswirksam in Bulgarien zu gründen, erfahren Sie bei einem individuellen Gespräch mit unserer Firmengründungsagentur. 

Ablauf einer Firmengründung

Kommt die Gründung einer Firma nach bulgarischem Recht für Sie in Betracht, könnte der Ablauf der Firmengründung mit unserer Unterstützung wie folgt aussehen:

Wir helfen Ihnen, einen passenden Namen für Ihr Unternehmen zu finden und melden diesen zum Patent an, um Ihnen alle Markenrechte zu sichern.

Schließen Sie sich mit mehreren Gesellschaftern zu einer Firma zusammen, kommt es darauf an, die Unternehmensanteile angemessen aufzuteilen.

Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital liegt in Bulgarien bei 1 Euro. Um die Liquidität Ihres Unternehmens aber dauerhaft zu sichern, empfehlen wir Ihnen gleich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Bulgarien ein höheres Stammkapital einzuzahlen. Dieses sollte mindestens einem Wert von 100 Euro entsprechen.   

Unsere Firmengründungsagentur kümmert sich um die Erstellung eines notariellen Gesellschaftsvertrages und alle Verpflichtungen, dir hiermit in Zusammenhang stehen. 

Für die Einzahlung des Stammkapitals, die Sie bei der Firmengründung leisten, müssen Sie bei einer Bank vor Ort ein Geschäftskonto einrichten. Die Aufgaben, die mit dieser Verpflichtung in Zusammenhang stehen, übernehmen wir gerne für Sie.  

Wir kümmern uns darum, dass Ihr Unternehmen in dem bulgarischen Handelsregister eingetragen wird. Sobald uns ein aktueller Handelsregisterauszug vorliegt, lassen wir Ihnen diesen für die Ablage in Ihren Unterlagen zukommen. 

Abschließend ist es notwendig, dass Sie bei Ihrer Firmengründung in Bulgarien der bulgarischen Finanzbehörde eine Eröffnungsbilanz vorlegen.

Steuern und Buchhaltung

Als körperschaftsteuerpflichtiges Unternehmen (z. B. als GmbH oder als Aktiengesellschaft nach bulgarischen Recht) profitieren Sie davon, dass Ihr Unternehmen nur mit 10 % zur Körperschaftsteuer veranlagt wird. 

Soweit sich Ihre geschäftlichen Aktivitäten nach Ihrer Firmengründung auf den bulgarischen Raum beschränken, müssen Sie nach der Eintragung ins Handelsregister im Hinblick auf die Mehrwertsteuer keine weiteren Pflichten erfüllen. Eine Meldung zur Mehrwertsteuer wird aus obligatorischen Gründen für Sie verpflichtend, wenn Ihr Jahresumsatz in den vergangenen 12 Monaten die Grenze von 50.000 Lewa überschritten hat oder Sie auch Umsätze außerhalb von Bulgarien tätigen.  

Erstrecken sich Ihre unternehmerischen Tätigkeiten auch auf die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, müssen Sie eine bulgarische Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen, die Sie auf jeder Ihrer Ausgangsrechnungen ausweisen. Andernfalls können Sie die Vorteile des europäischen Mehrwertsteuersystems nicht für sich nutzen.

Die Buchhaltungsaufgaben, die Sie nach bulgarischen Recht zu erfüllen haben, sehen neben der Umsatzsteuervoranmeldung und der Einreichung der Umsatzsteuererklärung auch die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach bulgarischem Recht vor.