Firmengründung in Oregon

 

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind in insgesamt 50 Bundesstaaten aufgeteilt. Im Nordwesten des Landes liegt der Bundesstaat Oregon. Bekannt ist das “Silicon Forrest” insbesondere für seine Forstwirtschaft. Denn in Oregon findet die größte Holzproduktion des Landes statt. Darüber hinaus haben sich hier aber noch weitere Unternehmen angesiedelt, die vorwiegend der Technologiebranche angehören. Hierzu zählen z. B. Hewlett Packard und Intel. 

 

Steuerliche Anreize schafft die Regierung in Oregon primär dadurch, dass man auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichtet. Hier eine eigene Firma zu gründen ist für Sie aber auch deshalb interessant, weil Oregon zu den Bundesstaaten mit den niedrigsten Gewerbesteuersätzen des Landes gehört. Aus wirtschaftlicher Sicht empfiehlt sich der Standort im Nordwesten der USA zudem, weil man hinsichtlich des jährlich erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt im nationalen Vergleich auf Platz 25 steht.

 

Planen Sie eine Firmengründung in Oregon, lassen Sie sich gerne bei dem Gründungsvorgang unterstützen. Wir stehen Ihnen z. B. bei der Eröffnung eines Registered Office zur Seite und übernehmen die Einrichtung eines Bankkontos vor Ort.      

Positive Effekte einer Firmengründung in Oregon

Eine Firmengründung in Oregon ist für Sie mit den folgenden Vorteilen verbunden:

 

  • Ihre Firma in Oregon kann auf digitalem Weg gegründet werden. Dafür benötigen wir in der Regel nicht mehr als 72 Stunden.

 

  • Das amerikanische Unternehmensrecht sieht keine Einzahlung eines Mindeststammkapitals vor. Zum Vergleich: Gründen Sie eine GmbH in Deutschland, müssen Sie mindestens eine Einlage von 25.000 Euro leisten. 

 

  • Die Bestimmungen des internationalen Informationsaustausches nach OECD CRS haben in den Vereinigten Staaten keinen Bestand. Stattdessen profitieren Sie mit Ihrer Firma in Oregon von dem deutsch-amerikanischen Freundschaftsabkommen. Hiernach wird eine in den USA gegründete Firma auch in Deutschland als uneingeschränkt rechtsfähig eingestuft. 

 

  • Wie bei einer deutschen GmbH ist die Haftung der Gesellschafter mit der Gründung einer US-Cooperation auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Diese Regelung kennt mit der Durchgriffshaftung nur eine Ausnahme. Die Durchgriffshaftung kommt zur Anwendung, wenn Ihre Firma in Oregon nicht über ausreichend Kapital verfügt, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. 

 

  • Die Körperschaftsteuer beträgt in Oregon 7,6 %. Daneben wird auf Bundesebene eine Körperschaftsteuer von derzeit 21 % erhoben. Umsatzsteuer müssen Sie in Oregon nicht abführen. Stattdessen erhebt die Regierung eines Sales Tax, wenn Sie Produkte verkaufen. Bieten Sie Dienstleistungen an, wird die Sales Tax nicht fällig.       

Rechtsformen in Oregon

In Oregon können Sie Ihr Unternehmen in einer Vielzahl von Unternehmensformen gründen. Zu den interessantesten Rechtsformen gehören:

 

  • Die US-Corporation
  • Die Limited Liability Company (LLC)

Die US-Corporation

Die US-Corporation ist mit der deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar. Sie fungiert als eine juristische Person, die eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen kann. Für Sie ist diese Rechtsform auch interessant, wenn Sie sich mit einem kleinen mittelständischen Unternehmen auf dem amerikanischen Markt etablieren möchten. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass Sie sich nicht zwingend Aktien an andere Anteilseigner aufgeben müssen. Nach amerikanischem Recht ist die Firmengründung einer US-Corporation in Oregon auch als Einzelperson möglich.

 

Sind Sie an der Gründung einer US-Corporation in Oregon interessiert, setzen Sie sich mit den folgenden Sachverhalten auseinander:

 

  • Ihre Haftung als Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Ein Durchgriff auf Ihr privates Vermögen ist nur möglich, wenn Sie insolvent sind und Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

 

  • Zur Einzahlung eines Mindestkapitals sind Sie nicht verpflichtet. Achten Sie aber darauf, dass das Stammkapital Ihrer US-Corporation im Hinblick auf die Haftungsbeschränkung angemessen ist. 

 

  • Für Ihre US-Corporation müssen Sie drei Organe installieren. Die Executive Officers setzen Sie ein, um das operative Geschäft Ihres Unternehmens zu managen. Das Board of Directors bereitet alle wichtigen Grundentscheidungen vor. Überdies ist diese Organ für die Wahl der Executive Officers zuständig. Das Shareholder Meeting ist mit der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Hier kommen die Aktionäre zusammen, um über die Höhe der jährlichen Dividendenauszahlung zu entscheiden.  

 

  • Bei der Gründung einer US-Corporation in Oregon müssen Sie die Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten. 

 

  

Die Limited Liability Company (LLC)

Die Limited Liability Company gibt es seit den 1970er-Jahren in den USA. Mittlerweile kann sie in jedem der 50 Bundesstaaten gegründet werden. Zu beachten ist, dass die LLC in steuerlicher Sicht mit einer deutschen Personengesellschaft zu vergleichen ist. Handelsrechtlich hat sie jedoch den Status einer deutschen GmbH.  Anders als bei der US-Corporation kennt die LLC keine Organe. Sie haben aber die Möglichkeit, einen Geschäftsführer zu bestimmen, der vor Ort die Geschäfte führt. Anders als bei einer Gründung in einem anderen Bundesstaat – z. B. Delaware oder Missouri – müssen Sie in Oregon nicht zwingend einen Gesellschaftsvertrag errichten. Es empfiehlt sich aber, um die wesentlichen Eckpunkte der Gesellschaft schriftlich festzuhalten.

 

Die Gründung einer LLC ist für Sie mit den folgenden Sachverhalten verbunden:

 

  • Die Haftung der Gesellschafter ist wie bei einer deutschen GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter oder der Geschäftsführer können nur dann persönlich in Regress genommen werden, wenn Ihnen ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann. 

 

  • Bei der Gründung Ihrer LLC müssen Sie kein Stammkapital in die Gesellschaft einlegen. Sie bestimmen selbst, wie hoch die Einlage ist. 

 

  • Das amerikanische Unternehmensrecht sieht vor, dass Sie einen Registered Agent bestellen und in Oregon ein Registered Office eröffnen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. 

 

  • Ihre LLC ist verpflichtet, einmal jährlich eine Jahresmeldung an das Handelsregister in Oregon zu senden. Hiermit bestätigen Sie, dass die im Handelsregister erfassten Daten noch aktuell sind. Die Jahresmeldung ersetzt nicht die jährliche Steuererklärung. 

Anforderungen an eine Firmengründung in Oregon

An Ihre Firmengründung in Oregon werden seitens des amerikanischen Gesetzgebers einige Anforderungen gestellt. Hierzu zählen:

 

  • In den Vereinigten Staaten von Amerika existiert kein einheitliches Gesellschaftsrecht. Welche handelsrechtlichen Vorgaben Sie mit Ihrem Firmensitz in Oregon erfüllen müssen, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

  • Die Beantragung einer US-Steuernummer (Employer Identification Number) und die Eröffnung eines Kontos bei einer amerikanischen Bank.

 

  • Der Firmensitz in Oregon muss bei den dortigen Behörden angemeldet werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. 

 

Ablauf einer Firmengründung in Oregon

Beauftragen Sie unsere Firmengründungsagentur mit der Gründung einer Firma in Oregon, gestaltet sich der Ablauf Ihres Vorhabens wie folgt:

 

  • Sie nehmen Kontakt zu uns auf und teilen uns mit, ob Sie an der Firmengründung einer US-Corporation interessiert sind oder die Errichtung einer LLC planen. Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch auf, wo die Vor- und Nachteile der beiden Unternehmensformen liegen. 

 

  • Unsere Firmengründungsagentur kümmert sich um die Eintragung ins Handelsregister und unterstützt Sie bei dem Abfassen der Articles of Incorporation. Dies ist die Gesellschaftssatzung Ihrer Firma in Oregon. 

 

  • Möchten Sie, dass wir uns für sämtliche Schritte des Gründungsvorganges verantwortlich sehen, lassen Sie uns bitte die Kopie Ihres Personalausweises zukommen. Alternativ reichen Sie z. B. eine aktuelle Stromrechnung ein, mit der wir Sie vor den amerikanischen Behörden legitimieren können.

 

  • Unsere Firmengründungsagentur kümmert sich um das Registered Office und die Eröffnung eines Bankkontos bei einer amerikanischen Bank. 

 

  • Sind sämtliche Formalitäten geklärt, können Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit in Oregon durchstarten. 

Steuern und Buchhaltung in Oregon

 

In den USA kennt man hinsichtlich der Körperschaftsteuer ein zweigleisiges System. Die Körperschaftsteuer im Bund liegt derzeit bei 21 %. Hinzu kommt mit der Körperschaftsteuer von Oregon (zurzeit) 7,6 % eine weitere Steuer. Eine Gewerbesteuer – wie man sie in Deutschland kennt – wird von den amerikanischen Behörden nicht erhoben.

 

Statt einer Umsatzsteuer wird der Verkauf von Produkten mit einer Sales Tax besteuert. Diese fällt nicht an, wenn Ihr Unternehmen im Dienstleistungssektor tätig ist. 

 

Oregon gehört zu den Bundesstaaten in den USA, in denen Sie sowohl mit der US-Corporation als auch mit einer LLC der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht unterliegen.