Portugal gehört seit 1986 zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Wenn Sie hier mit Ihrem Unternehmen erfolgreich sein möchten, können Sie insbesondere auf dem Dienstleistungsmarkt punkten. In dieser Branche sind rund zwei Drittel der portugiesischen Unternehmen ansässig.

Als Motoren für die Unterstützung der portugiesischen Wirtschaft gelten insbesondere die Standorte Porto und Lissabon. Hier wird die positive Entwicklung der Wirtschaft durch innovative Infrastrukturprojekte unterstützt.

Die Körperschaftsteuer ist in Portugal auf 25 % festgesetzt. Mit einer gewerbesteuerlichen Belastung müssen Sie für Ihr Unternehmen in Portugal nicht rechnen. Allerdings erhebt der portugiesische Fiskus mit dem Derrama eine Gemeindesteuer, die auf das steuerpflichtige Einkommen einer juristischen Person erhoben wird. Für die Höhe dieser Steuer sind die Gemeinden selbst verantwortlich. Es wurde allerdings bestimmt, dass ein Prozentsatz von 1,5 nicht überschritten werden darf.

Interessieren Sie bei Ihrer Firmengründung im Ausland für den Wirtschaftsstandort Portugal, lassen Sie sich von unserer Firmengründungsagentur unterstützen. Wir übernehmen alle Schritte der digitalen Gründung und informieren Sie über die steuerlichen Belastungen, die auf Sie als Unternehmer mit einem portugiesischen Unternehmen zukommen.

Die Vorteile einer Firmengründung in Portugal

Für eine Unternehmensgründung in Portugal sprechen die folgenden fünf Gründe:

  • Sie profitieren als Unternehmensgründer oder Investor davon, dass die Wirtschaft in Portugal schneller wächst als der Durchschnitt aller EU-Länder zusammen. Dies macht die Region zu einem attraktiven Standort für Exporte und Investitionen.

  • In Portugal treffen Sie auf eine lebendige Start-up-Szene. Dies zahlt sich besonders aus, wenn Sie als digitaler Normade unterwegs sind.

  • Portugal gehört zu den billigsten Ländern in der Welt. Dies wirkt sich insbesondere auf Ihre Unternehmenskosten aus. Sie steigern nicht nur Ihre Innovationsfähigkeit. Ihr Unternehmen in Portugal erweist sich auf dem Markt auch als sehr wettbewerbsfähig.

  • Der Körperschaftsteuersatz liegt in Portugal bei 25 %. Damit muss Ihr Unternehmen den Gewinn mit einem höheren Körperschaftsteuersatz versteuern als in Deutschland. Die gute Nachricht ist, dass Portugal keine Gewerbesteuer kennt. Somit fällt die Unternehmensbesteuerung in Portugal insgesamt geringer aus.

  • In Portugal können Sie mit Ihrer Firma von vielen qualifizierten Arbeitskräften profitieren. Darunter befinden sich z. B. Technologiestudenten, die Sie bei Ihren unternehmerischen Vorhaben unterstützen können.

Rechtsformen in Portugal

Gründen Sie mit unserer Firmengründungsagentur an Ihrer Seite Ihr Unternehmen in Portugal, wählen Sie hierfür eine passende Rechtsform. Zu den Rechtsformen, die Sie in Portugal am häufigsten vorfinden, gehören:

  • Sociedade por Quotas (Lda)

  • Sociedade Anónima (SA)

Sociedade por Quotas (Lda)

Die Sociedade por Quotas (Lda) ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH, die von einer Person gegründet wird. Die Mindeststammeinlage, die Sie bei der Gründung leisten müssen. liegt jedoch weit unter dem Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Deutschland. Es beträgt 5.000 Euro. Hiervon müssen 50 % direkt bei Gründung der Firma geleistet werden. Der Restbetrag wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt auf das Gesellschaftskonto Ihrer Firma in Portugal eingezahlt.

Mit der Gründung einer Sociedade por Quotas (Lda) sind die folgenden Aspekte verbunden:

  • Sie beantragen die Erlaubnis zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist die portugiesische Finanzbehörde.

  • Sie erstellen einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag. Wie in Deutschland auch, muss dieser Gesellschaftsvertrag von einem Notar beglaubigt werden.

  • Ihre Firma ist in Portugal buchführungspflichtig. Dies bedeutet, dass Sie einen Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Anhang – aufstellen müssen. Des Weiteren ist es notwendig, dass die Gesellschafter Ihrer Firma einen Beschluss über die Verwendung des Gewinns fassen.

  • Der Jahresabschluss muss von einem Buchprüfer testiert und im portugiesischen Handelsregister testiert werden.

Sociedade Anónima (SA)

Die Sociedade Anónima (SA) ist eine portugiesische Rechtsform, die sich an den Grundzügen der deutschen Aktiengesellschaft orientiert. Das Mindeststammkapital hat der portugiesische Gesetzgeber auf 50.000 Euro festgesetzt. Bei der Gründung der Gesellschaft ist es notwendig, dass mindestens 30 % des Kapitals auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurden. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Aktien beschränkt, die von ihnen gezeichnet wurde. Dasselbe gilt für die Anteilseigner, die Aktien erworben haben.

Mit der Gründung einer Sociedade Anónima (SA) ergeben sich für Sie die folgenden Sachverhalte:

  • Alle Gesellschafter müssen bei der portugiesischen Steuerbehörde eine Steuernummer beantragen.

  • Die Geschäftstätigkeit muss bei dem portugiesischen Finanzamt angemeldet werden.

  • Es ist zwingend erforderlich, dass Sie an dem Sitz Ihrer Firma in Portugal ein Bankkonto eröffnen. Auf dieses Konto zahlen Sie das Mindestkapital ein.

  • Für die Gründung einer Sociedade Anónima (SA) müssen sich mindestens fünf Gesellschafter oder Aktionäre zusammenfinden.

Anforderungen an eine Firmengründung in Portugal

Als nicht in Portugal ansässiger Unternehmer müssen Sie bei Ihrer Firmengründung in Porto oder Lissabon einige Anforderungen erfüllen. Wenden Sie sich an unsere Firmengründungsagentur, stehen wir Ihnen gerne für eine ausführliche Beratung zur Seite. So unterstützen wir Sie z. B. bei der Beantragung der portugiesische Steuernummer, die Sie als ausländischer Unternehmer haben müssen.

Für die Beantragung eines Firmenamens wenden Sie sich an das Nationale Registeramt für juristische Personen. Ist der von Ihnen gewählte Firmenname nicht mehr frei, dürfen Sie diesen nicht verwenden. Deshalb ist es sinnvoll, bei der Beantragung auch zwei Alternativnamen zu wählen. Gründen Sie eine portugiesische Aktiengesellschaft, muss der Firmenname zwingend mit dem Zusatz „S.A.“ enden.

Besteht Ihr Unternehmen in Portugal aus mehreren Gesellschaftern ist es grundsätzlich möglich, dass Sie sich gemeinsam für die Geschäftsführung verantwortlich sehen. Alternativ legen Sie in dem Gesellschaftsvertrag fest, wer Prokura erhalten soll.

Ablauf einer Firmengründung in Portugal

Benötigen Sie bei Ihrer Firmengründung in Portugal fachliche Hilfe, wenden Sie sich gerne an unsere Firmengründungsagentur. Der Ablauf Ihres Vorhabens könnte sich wie folgt gestalten:

  • Gemeinsam beraten wir, welche portugiesische Rechtsform sich besser für Ihr Unternehmen in Portugal eignet. Dazu zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile der Gesellschaften auf, die von den Unternehmensgründern am häufigsten gewählt werden.

  • Wir beantragen in Ihrem Namen die portugiesische Steuernummer und prüfen den Firmennamen, den Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben.

  • Unsere Firmengründungsagentur kümmert sich um die Errichtung des Gesellschaftsvertrages und setzt sich mit einem Notar in Verbindung, der die notarielle Beurkundung übernimmt.

  • Wir setzen uns mit dem Nationalen Registeramt in Portugal in Verbindung und leiten die Beantragung Ihres Firmennamens in die Wege.

  • Wir kümmern uns um die Eröffnung des Bankkontos.

Steuern und Buchhaltung in Portugal

Als Sociedade por Quotas (Lda) oder als Sociedade Anónima (SA) ist Ihr Unternehmen zur Buchführung und Aufstellung eines jährlichen Abschlusses in Portugal verpflichtet. Dieser Jahresabschluss besteht ebenso wie die Gewinnermittlung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland aus einer Bilanz, einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung und einem Anhang. Zusätzlich müssen Sie in einem gesonderten Beschluss festlegen, wie Sie einen erwirtschafteten Jahresgewinn verwenden möchten.

Schütten Sie den Jahresgewinn aus, unterliegt dieser der portugiesischen Körperschaftsteuer mit 25 %. Eine Gewerbesteuer, wie Sie in Deutschland erhoben wird, kennt man in Portugal nicht. Stattdessen ist jede Gemeinde berechtigt, eine Gemeindesteuer – Derrama – von maximal 1,5 % zu erheben.

Sowohl auf den Verkauf von Produkten als auch auf ein Dienstleistungsangebot erhebt der portugiesische Fiskus die Umsatzsteuer. Abhängig von den Waren oder den Dienstleistungen werden hier drei Steuersätze – 6%, 13 % und 23 % unterschieden.