Limited Partnership (LP)

Rechtsformen in Malta: Limited Partnership (LP)

 

Eine Limited Partnership können Sie in Malta mit mindestens zwei Personen gründen. Dabei ist zu beachten, dass die Gesellschafter unterschiedliche Rechtsstellungen einnehmen. Mindestens ein Gesellschafter fungiert als Vollhafter (Komplementär). Der oder die anderen Gesellschafter nehmen als Teilhafter (Kommanditisten) an den Geschickten der Limited Partnership teil. Die unterschiedlichen Rechtsstellungen führen bei den Gesellschaftern zu abweichenden Rechten und Pflichten. 

Welche Besonderheiten gelten für eine Limited Partnership?

 

Das Besondere an der Limited Partnership ist, dass sich hier zwei Arten von Gesellschaftern zu einer gemeinsamen Unternehmung zusammenfinden. Dies sind die General Partner (Komplementär) und der oder die Limited Partner (Kommanditisten). 

 

Der Komplementär haftet mit seinem gesamten Vermögen. Dies bedeutet, dass er auch persönlich für die Schulden und Verbindlichkeiten gegenüber einem Dritten einstehen muss. Dafür wird er mit uneingeschränkten Kontroll- und Stimmrechten ausgestattet. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Dafür stehen ihnen keine Kontroll– und Stimmrechte zu. An der Geschäftsführung sind die Kommanditisten nicht beteiligt.    

 

Die Stellung des Komplementärs kann auch von einer juristischen Person übernommen werden. Ihre Limited Partnership ist in diesem Fall mit einer GmbH & CoKG vergleichbar. 

Welche Einlagen müssen die Gesellschafter einer Limited Partnership tätigen?

 

Die Gesellschafter einer Limited Partnership müssen bei der Gründung kein gesetzlich vorgeschriebenes Stammkapital aufbringen. Es ist aber notwendig, dass sowohl von dem Komplementär als auch von dem Kommanditisten eine Einlage getätigt wird.

 

Die Höhe der Einlage kann in einem Gesellschaftsvertrag in beliebiger Höhe festgesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Kapitalkonten bei der Gewinnverteilung verzinst werden und die Einlage des Kommanditisten gleichzeitig auch sein Anteil an der Haftung darstellt. Aus diesen Gründen ist es ratsam, die Einlage in einer angemessenen Höhe festzulegen. 

Wer übernimmt bei der LP die Geschäftsführung?

Das Recht zum Führen der Geschäfte einer Limited Partnership steht allein dem General Partner der Gesellschaft zu. Welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten für ihn hiermit verbunden sind, können Sie in einem schriftlich abgefassten Gesellschaftsvertrag regeln. 

 

Mit seiner Stellung als Vollhafter stehen ihm auch uneingeschränkte Kontroll- und Stimmrechte der Gesellschaft zu. Diese Rechte können auch gesellschaftsvertraglich nicht abbedungen werden. Was hier aber noch zu regeln wäre, sind die Rechte und Pflichten, die einem Kommanditisten zustehen. Hierzu gehört zumindest, dass er entsprechend seiner gezahlten Einlage haftet und am Geschäftserfolg der Limited Partnership teilnimmt. 

Welche Vorteile hat eine Limited Partnership in Malta?

 

Eine Limited Partnership in Malta ist für Sie mit den folgenden Vorteilen verbunden: 

 

  • Das private Vermögen der Limited Partner bleibt vor dem Zugriff unternehmensexterner Gläubiger geschützt. Für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet der Limited Partner nur bis zur Höhe der Einlage, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt. 

 

  • Bei einer Limited Liability Company obliegt es dem Geschäftsführer, einmal jährlich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Dies ist bei einer Limited Partnership nicht notwendig. 

 

  • Die Aufgaben des Komplementärs können auch von einer beschränkt haftenden juristischen Person übernommen werden. Hierdurch lässt sich auch die Verantwortlichkeit des General Partners für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft deutlich einschränken. 

Welche Nachteile bringt die Gründung einer Limited Partnership mit sich?  

 

Haben Sie sich mit mindestens zwei Partnern zu einer Limited Partnership zusammengeschlossen, ist die Gründung mit den folgenden Nachteilen verbunden:

 

  • Nehmen Sie als Kommanditist an der Gesellschaft teil, haben Sie keine Möglichkeit, Ihr Stimmrecht ausüben oder die Geschäftsführung der LP zu übernehmen.

 

  • Die Anteile einzelner Gesellschafter können nicht einfach auf einen außenstehenden Dritten übertragen werden. Hierzu ist eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag notwendig.   

 

  • Wird die Stellung des Vollhafters von einer natürlichen Person übernommen, führt dessen Tod zur Auflösung der Limited Partnership. 

FAQ zur Limited Partnership in Malta

Wie gründen Sie eine Limited Partnership? 

Um eine Limited Partnership in Malta zu gründen, müssen sich zwei Gesellschafter finden, die einen gemeinschaftlichen Unternehmenszweck verfolgen. Gegenüber dem Registrar of Companies teilen Sie mit, welcher Gesellschafter für die Schulden voll haftet und wer als Kommanditist geführt werden soll. Überdies müssen Sie vor Ort ein Geschäftskonto einrichten, auf das als Erstes die Einlagen des General Partners und der Limited Partner zu leisten sind.

 

Bei den Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung Ihrer Firma in Malta anfallen, lassen Sie sich gerne von unserer Firmengründungsagentur unterstützen. Wir übernehmen die Formalitäten gegenüber dem Registrar of Companies und eröffnen für Sie das Konto.  

Was steht in dem Gesellschaftsvertrag Ihrer Limited Partnership? 

Bei der Gründung Ihrer Limited Partnership ist es notwendig, dass Sie einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abfassen, der von allen Gesellschaftern akzeptiert wird. 

 

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Befugnisse und Pflichten des General Partners und der Limited Partner im Innenverhältnis. Für unternehmensfremde Personen hat dieses Dokument keine Relevanz. 

 

In der schriftlichen Vereinbarung sollten Sie zumindest zwei wichtige Punkte klären. Dies betrifft zum einen die Verteilung eines Gewinns oder die Zuweisung eines Verlusts. Ohne die besondere Vereinbarung der Gesellschafter orientiert sich dieser an den Einlagen, die die Gesellschafter geleistet haben.  

 

Zum anderen sollte in dem Gesellschaftsvertrag auch geregelt sein, was in dem Fall mit der Limited Partnership passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet und seinen Geschäftsanteil verkaufen möchte. Damit die Interessen der anderen Gesellschafter in jedem Fall gewahrt bleiben, kann ihnen z. B. ein Vorkaufsrecht des Anteils eingeräumt werden.  

Welche Haftungsverhältnisse gelten bei einer Limited Partnership?

Die Haftungsverhältnisse unterscheiden sich bei der Limited Partnership von anderen Gesellschaftsformen. Hier muss zumindest ein Gesellschafter die volle Haftung für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernehmen. Die Stellung des General Partners muss nicht zwingend von einer natürlichen Person ausgefüllt werden. Sie können hierfür z. B. auch eine GmbH einsetzen.

 

Legen Sie Ihre GmbH in die Limited Partnership ein, können Sie die Gesellschaft auch als einzelne natürliche Person gründen. Dabei treten Sie gleichzeitig als Geschäftsführer der GmbH und als Teilhafter der Limited Partnership auf.   

Wie wird eine Limited Partnership besteuert?

Die Limited Partnership ist in Malta nicht steuerpflichtig, weil der Gewinn an die einzelnen Teilhaber durchgereicht wird. Ihr Gewinnanteil stellt die Einnahmen dar, die Sie mit Ihrer LP in Malta erzielt haben. Diese Einnahmen deklarieren Sie in Deutschland. Inwieweit die Einkünfte in Malta einer Besteuerung unterliegen, bestimmt sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Malta. In jedem Fall wird eine Doppelbesteuerung vermieden.  

Welche Alternative bietet sich zur Gründung einer Limited Partnership?

Als Alternative zur Gründung einer Limited Partnership bietet sich die Gründung einer Malta-Limited an. Das Stammkapital beträgt 1.165 Euro. Dieses muss bei der Gründung mit einem Anteil von mindestens 20 % eingezahlt sein.  

 

Weil es sich hierbei um eine Kapitalgesellschaft handelt, wird die Malta Limited in Malta zur Körperschaftsteuer veranlagt. Dies wirkt sich für Sie jedoch nicht negativ aus, weil Sie von dem Steuerrückerstattungssystem in Malta profitieren. Dieses sieht vor, dass Ihnen 6/7 der gezahlten Steuern wieder zurückerstattet werden. Ihre effektive steuerliche Belastung beträgt nicht mehr als 5 %. 

 

Nachteilig stellt sich die Malta Limited dar, weil Sie einmal im Jahr eine Gesellschafterversammlung einberufen müssen. Allerdings sieht es das maltesische Recht vor, dass Sie die Gesellschafterversammlung auch außerhalb von Malta abhalten können.