Österreich

Die Republik Österreich vereint als Investitionsstandort und Finanzplatz viele Vorteile, die bei Investoren immer stärker in den Blick geraten. Politische Stabilität, die geografische Lage, hoher Wohlstand, die fachliche Qualität der Arbeitskräfte, der sorgsame Umgang mit Umweltressourcen sowie die Innovationskraft und die leistungsfähige Finanzmarktinfrastruktur haben bereits viele österreichische Unternehmen zu Weltmarktführern in vielen Marktnischen gemacht.

In Bezug auf Gesellschaftsgründungen werden am häufigsten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) sowie die Aktiengesellschaft (AG) als Rechtsform gewählt. 

Wenn Sie mehr über die GesmbH und die AG erfahren möchten, dann klicken Sie bitte hier.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden, und zwar durch den Abschluss eines notariellen Gesellschaftsvertrages. Dabei muss das Stammkapital mindestens 35.000 Euro betragen. Mindestens 17.500 Euro sind einzuzahlen, um eine Gründungsprüfung zu vermieden. Des Weiteren muss die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch (Handelsregister) eingetragen werden. 

Kurzübersicht:

  • Gründung durch eine oder mehrere Personen 
  • Stammkapital mindestens 35.000 Euro
  • notarieller Gesellschaftsvertrag 
  • Eintragung in das Firmenbuch

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Für die Gründung ist der Abschluss eines notariellen Gesellschaftsvertrages (Satzung) zwingend erforderlich. Die Höhe des Stammkapitals muss dabei mindestens 70.000 Euro betragen. Des Weiteren ist eine Gründungsprüfung verpflichtend. Ebenso erforderlich ist die Eintragung in das Firmenbuch (Handelsregister). 

Kurzübersicht:

  • Gründung durch eine oder mehrere Personen 
  • Stammkapital mindestens 70.000 Euro 
  • notarieller Gesellschaftsvertrag (Satzung)
  • Eintragung in das Firmenbuch